Das Handelsblatt titelte: Leitplanken für digitale Rechtsdienstleister.
Der Artikel ist hier:
im Internet zu finden.
Richtig ist, dass so genannte digitale Rechtsdienstleistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ungeahnte Risiken bergen.
Zu kurz gedacht ist aber auch die Vorstellung, man könne anwaltliches Handeln auf Algorithmen reduzieren. Selbst bei der Beurteilung von massenhaft auftretenenden Fallgestaltungen bedarf es immer noch des geordneten Blickes und der Anwendung dessen, was wir als juristisches Handwerkszeug einmal beigebracht bekommen hatten:
Obersatz – Definition – Subsumtion – Lösung und die entsprechende Diskussion der sich im konkreten Fall aufwerfenden Fragen. Dadurch werden dann auch in standardisierbaren Verfahren immer noch hohe Anforderungen gestellt, die von Maschinen noch nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können.
Die Verbraucherin oder der Verbraucher hat aber in der Regel kein Interesse an juristischer Feinfühligkeit sondern möchte schnell und unkompliziert eine Lösung seines realen Problemes.
Weil nun aber juristische Denkmuster sich fundamental von lösungsorientierten Ansätzen zunächst unterscheiden und der Lösungsansatz dann auf einem gesicherten rechtlichen Fundament unter Abwägung von sowohl materiellrechtlichen als auch verfahrensrechtlichen Risiken erfolgt, besteht hier ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Am Einfachsten lässt sich das so darstellen, dass der Rechtssuchende mit einem Sachverhalt ankommt, der nach seiner Vorstellung feststeht und er die hieraus sich abzuleitende Rechtsfolge einfach erwartet. Bekanntlich liegt der Teufel im Detail und vor den materiellrechtlichen Anspruch hat man dem Ratsuchenden noch die Hürden der Darlegungs- und Beweislast gelegt.
In komplexeren Sachverhalten kommen gegebenenfalls auch noch Zielkonflikte hinzu, die gegebenenfalls gegeneinander abgewogen sein möchten etc. etc.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserem Land – wir unterliegen mit unserem Tun der Aufsicht unserer Kammern. Dies ist unter anderem auch ein Garant dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Qualtität erwarten können und dürfen.
Von daher ist es gut und richtig, wenn sich die Politik jetzt der digitalen Rechtsdienstleister annimmt und hier mit einer zu schaffenden Aufsicht Standards setzt und Bürgerinnen und Bürger schützt.
Nicht umsonst sind wir Anwältinnen und Anwälte nicht in erster Linie Geschäftsleute, sondern unabhängiges Organ der Rechtspflege. Und das ist gut so!
….. your lawyer is your friend 🙂