„Kölner Entwurf“: Kommt das Unternehmensstrafrecht?

Unser Strafrecht ist davon geprägt, dass handelnde Menschen für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden. Gerade wenn für Unternehmen handelnde Täter zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wird aber ein Defizit erkennbar. Das Unternehmen selbst wird nach geltendem Recht über die Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG herangezogen.

Damit sind aber Unternehmen wie Anwälte von verfahrensrechtlichen Gewährleistungen, wie sie die StPO bietet, weitestgehend abgesondert. Um diesen erkannten Mängel zu beheben, gibt es nun einen Kölner Entwurf zum Unternehmensstrafrecht.

LTO berichtet ausführlich über den Gesetzesentwurf aus Köln:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/unternehmensstrafrecht-koelner-entwurf-verbandssanktionengesetz-haftung-leitung/

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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