Der emeritierte Strafrechtslehrer prof. Dr. iur. Artur Kreuzer hat in einem Beitrag in der Zeit die Kriminalpolitik der letzten Jahre scharf kritisiert.
Er bemängelt in seinem Text, dass die Liste der kontraproduktiv verschärften Gesetze überaus lang sei. Anstelle einer durchdachten und kriminologisch fundierten Rechtsetzung habe man dem Rechtsgefühl der Masse nachgegeben und auf spektakuläre Einzelfälle sowie auf die öffentliche Empörung reagiert.
Die Folge sei ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in bisher nicht dagewesenem Ausmaß. Das Strafrecht verliere dadurch die Funktion, als ultima ratio dem Rechtsfrieden der Gesellschaft zu dienen und nur dann zum Tragen zu kommen, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stünden. Auch würde der Bereich zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zusehends verwischt.
An die Stelle dieser Rechtspolitik mahnt der Autor eine Liste dringend notwendiger Reformen im Strafrecht an: Von den Tötungsdelikten bis hin zur Einführung periodischer Sicherheitsberichte.
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