Facebook – das war‘s dann wohl

Der EuGH hat gestern die datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Betreiber*innen von so genannten Fan-Seiten herausgestellt.

Die Entscheidung ist in sich logisch und schlüssig – und zeigt eben auch, dass Facebook nicht in der Lage zu sein scheint, datenschutzrechtliche Standards für die Seitenbetreiber*innen zu gewährleisten.

Damit bleibt nichts anderes übrig, als die Fan-Seite von elfstricheins vom Netz zu nehmen.

Der Schutz der persönlichen Daten ist wichtiger als die Reichweite.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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