Der EuGH hat gestern die datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Betreiber*innen von so genannten Fan-Seiten herausgestellt.
Die Entscheidung ist in sich logisch und schlüssig – und zeigt eben auch, dass Facebook nicht in der Lage zu sein scheint, datenschutzrechtliche Standards für die Seitenbetreiber*innen zu gewährleisten.
Damit bleibt nichts anderes übrig, als die Fan-Seite von elfstricheins vom Netz zu nehmen.
Der Schutz der persönlichen Daten ist wichtiger als die Reichweite.