Geht die Gastherme kaputt, kann der Mieter auch dann Instandhaltung und Mietminderung verlangen, wenn er die Wohnung selbst gar nicht bewohnt.
— Weiterlesen www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viiizr9917-vermieter-instandhaltung-mietminderung-untervermietung/