BGH: Mangel muss Mieter nicht selbst beeinträchtigen

Geht die Gastherme kaputt, kann der Mieter auch dann Instandhaltung und Mietminderung verlangen, wenn er die Wohnung selbst gar nicht bewohnt.
— Weiterlesen www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viiizr9917-vermieter-instandhaltung-mietminderung-untervermietung/

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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