OLG Nürnberg: Wer darf den Namen des Kindes bestimmen?

Können sich Eltern nicht auf einen Kindesnamen einigen, muss eben der eine den Vor- und der andere den Nachnamen bestimmen, so das OLG Nürnberg.

Eine recht schöne Entscheidung, die zum Einen das Verfahren bei im Übrigen gemeinsamer elterlicher Sorge beleuchtet.

Hier wurde von beiden Elternteilen das Alleinbestimmungsrecht gerichtlich beantragt.
Das Amtsgericht – Familiengericht – hat nach Kindeswohlgesichtspunkten entschieden, das OLG hatte hieran nichts auszusetzen und hatte VKH für die Beschwerde verweigert.

Ausführlich dargestellt auf LTO.

Quelle: OLG Nürnberg: Wer den Namen des Kindes bestimmen darf

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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