Die so genannten Kinderehen haben die Gemüter erhitzt – und in der Diskussion im Zusammenhang mit dem Zustrom von Flüchtenden ging die Diskussion sehr durcheinander, so dass sich der Gesetzgeber gehalten sah, gegen den Rat von Fachleuten aus Justiz und Anwaltschaft hier eine rigorose Regelung zu treffen.
Ein beim BGH anhängiges Verfahren hängt von der Wirksamkeit einer in Syrien geschlossenen Kinderehe ab. Der BGH hat Bedenken und fragt nun das BVerfG.
— Weiterlesen in einer lesenswerten Darstellung von LTO: