Schon in der Schwangerschaft ist es hilfreich, die eigenen Ziele zu definieren, und sie dem Arbeitgeber auch mitzuteilen – schreibt Anna Engers auf LTO:
Quelle: Vom Arbeitnehmer zum Elternteil
Dabei verengt die Autorin den Blick in zweierlei Hinsicht: Zum Einen beginnt sie wie selbstverständlich bei den Frauen, die den Weg in die Mutterschaft antreten wollen und handelt die zukünftigen Väter quasi im Apppendix ab. Zum Anderen ist die Sicht auf Juristinnen und Juristen in Kanzleien beschränkt.
Wenn man diese Punkte einmal ausklammert, ergibt sich aber durchaus ein lohnenswerter Blick auf die Verzahnung von Elternschaft und abhängiger Beschäftigung und damit auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Hier sind auf der einen Seite die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es zu beachten gilt wie beispielsweise Elternzeit, Elterngeld etc. Auf der anderen Seite dann die Fragen nach der Rückkehr aus der Elternzeit an den bisherigen Arbeitsplatz, Ansprüche auf Teilzeit, Home-Office, Flexibilisierung und das bei beiden Elternteilen.
Damit solches gelingen kann, ist es durchaus lohnens- und erstrebenswert, hier schon mit den Arbeitgebern beider Elternteile frühzeitig und abgestimmt in einen Kommunikationsprozess einzusteigen und für alle Beteiligten passende Modelle zu entwickeln. Dabei steht an erster Stelle die zukünftige angestrebte Rollenverteilung in der Familie: Wieviel Familienarbeit kann und soll der jeweilige Partner/die jeweilige Partnerin leisten? Gibt es finanzielle Spielräume, die eingesetzt werden können, um dieses Ziel abzusichern? Im zweiten Schritt wären dann diese zunächst formulierten Ziele an den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu messen. Hier ist zu fragen, ob und inwieweit diese Ziele realisierbar sind oder was noch dafür zu tun ist.
Damit geht dies über ein reines Coaching hinaus und verlangt mediativ-gestalterische Tätigkeit auf rechtlich fundierter Grundlage.