Umgangsrecht: EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

Die FAZ berichtet über ein Verfahren im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments:

Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht demnach auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun, schreibt die Zeitung.

Grund sind wiederholte Fälle, in denen die Gefahr bestand, dass Kinder einem Elternteil entfremdet werden, weil entweder organisatorisch oder im Verfahren diesem nicht genügend entgegengewirkt worden sei:

Quelle: Sorgerecht: EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter – Inland – FAZ

Entgegen der Überschrift, die die FAZ gewählt hat, geht es aber hier nicht um das Sorgerecht der Eltern ( §1626 BGB) sondern um das Recht des Kindes, Umgang mit einem Elternteil, mit dem es nicht dauerhaft zusammenlebt. (§ 1684 BGB)

Wenn es darum geht, den Umgang von Kindern mit ihren Eltern zu regeln, dann ist das Kindeswohl der einzige und wichtigste Maßstab.

Aus der Erfahrung in Kindschaftssachen ist leider zu berichten, dass genau dieses Recht der Kinder oftmals von den Eltern missbraucht zu werden in Gefahr ist, um anderweitige Interessen durchzusetzen.
Hier wird es dann sehr schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen. Eine verantwortungsvolle Begleitung von Elternteilen in Umgangssachen muss sich meiner Meinung nach gerade dadurch auszeichnen, dass die Eltern frühzeitig darauf hingewiesen werden und in dieser Haltung bestärkt werden, dass es einzig darum zu gehen hat, dass es gilt, in einer Trennungssituation dem Kind eine stabile Eltern-Kind-Beziehung nicht nur zu ermöglichen, sondern diese auch noch zu fördern.

Es ist richtig, dass hier Eltern in Trennungssituationen unter Umständen sehr viel abverlangt wird, gleichwohl ist es aber dann gerade die Aufgabe der fachlichen Begleitung, hier unterstützend tätig zu sein und dabei zu helfen, Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Es gibt glücklicherweise einen ganzen Strauß an Möglichkeiten, wie Eltern hier unterstützt und gestärkt werden können, den Kontakt zu den Kindern zu halten und zu vertiefen. Es ist dabei nicht gesagt, dass diese Möglichkeiten sofort, selbstverständlich und gerne in Anspruch genommen werden.

Vor jedem Reflex, den Umgang einzuschränken oder gar auszusetzen, sollte man aber – im Interesse der Kinder – prüfen, wie man den sich tatsächlich im konkreten Einzelfall auftuenden Schwierigkeiten begegnen kann und wie man diese aus dem Weg räumt, gegebenenfalls Sicherheiten für den anderen Elternteil einbaut und den Kindern einen Anker der Stabilität in einer ansonsten für sie fremd und bedrohlich wirkenden Situation gibt.

Auf der anderen Seite sind auch die Elternteile, die nicht mit den Kindern zusammenleben, daran zu halten, dass sie für die Kinder da zu sein haben und eine regelmäßige und tiefe Bindung erhalten müssten, auch wenn ansonsten Kränkungen oder andere Schwierigkeiten (auch Gleichgültigkeiten) dies nicht nahe legen.

Wenn sich nun das EU-Parlament der deutschen Jugendämter annimmt, dann ist nur ein wichtiger Schritt getan. Mindestens ebenso wichtig erachte ich die Aufgabe aller im Familienrecht tätigen Professionen, die Eltern hierbei im Interesse der Kinder zu stärken, die (wahren!) Interessen der Kinder zu unterstützen und nach konstruktiven, dem Kindeswohl dienlichen Lösungen zu suchen und deren Umsetzung zu begleiten, Schwierigkeiten zu entschärfen und sachfremde Konflikte (Geld, Unterhalt, neue Partner) als solche zu entlarven und außerhalb der Kindschaftssache zu lösen.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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