Der BGH hat entschieden, wie bereits der Verlauf der mündlichen Verhandlung erwarten ließ: Es soll keinen Schadensersatz geben, wenn Ärzte den Tod eines Menschen hinauszögern. Die Bewertung der „Unnötigkeit“ steht einem nicht zu. Das Urteil ist einseitig, Meint Christian Rath in der taz. Er hebt hervor, dass die Menschenwürde nur dann wirklich gewährt ist, wenn Ärzte eine Patientenverfügung in Händen halten können.
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