Die erste Woche im Juni steht dieses Jahr ganz im Zeichen der Aktionswoche zur Schuldnerberatung. Dabei haben jetzt die Wohlfahrtsverbände auf den Zusammenhang zwischen Wohnungsnot und Überschuldung aufmerksam gemacht:
Viele überschuldete Menschen bekämen kaum eine Wohnung, da viele Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangten, berichtet zum Beispiel die Caritas.
Quelle: Wohlfahrtsverbände fordern mehr bezahlbaren Wohnraum- Kirche+Leben
Dabei ist in diesem Zusammenhang auf eines hinzuweisen: Die Möglichkeit, die Überschuldung zu überwinden und der Schuldenfalle zu entkommen, hilft den Betroffenen, wieder auf eigene Füße zu kommen.
Dabei sind den Vermietern, die vor Abschluss eines Mietvertrages eine SCHUFA-Auskunft verlangen, die Besonderheiten eines Schuldenbereinigungsverfahrens nicht bewusst. Insbesondere die Tatsache, dass die Schulden bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung und damit 6 Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch in der Auskunft stehen bleiben und darüber hinaus noch weitere drei Jahre vergehen, bis ein solcher Eintrag endgültig gelöscht wird, verstellt den Blick auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Hinzu kommt, dass die Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren ihre Obliegenheiten erfüllen müssen, um tatäschlich Restschuldbefreiung erlangen zu können.
Dazu kommt noch ein Weiteres: Vermieter haben die gesetzliche Möglichkeit, sich bei Abschluss des Mietvertrages über eine Kaution zu besichern. Sollten sich im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des Mieters im laufenden Mietverhältnis Probleme ergeben, ist eine zu stellende Mietsicherheit ausreichend, um den Vermieter vor Ausfällen und Verlusten zu schützen.
Der Blick in eine SCHUFA-Auskunft aber weist nur in die Vergangenheit zurück, hieraus kann man keine gesicherten Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit in der Zukunft ablesen.
Auf alle Fälle sollten Betroffene, wenn Mietschulden auflaufen, schnellstens und unverzüglich sich umfassend beraten lassen: Die Begründung, man habe die Miete nicht bezahlen können, weil man habe Schulden zurückführen müssen, zielt leider ins Leere. Eine schnelle Klärung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse einschließlich der Überprüfung von Möglichkeiten, ob und gegebenenfalls wie Mietschulden beispielsweise vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen werden können, ist in den meisten Fällen dringend geboten.