Wenn Tiere Gegenstand familienrechtlicher Auseinandersetzungen werden….

Erst kürzlich erregte eine Entscheidung des OLG Stuttgart Aufsehen, weil das Gericht es abgelehnt hatte, der Antragstellerin Umgang mit dem vormaligen Familienhund zuzusprechen. Erstinstanzlich war das Verfahren übrigens am Amtsgericht hier in Sigmaringen gelaufen gewesen.

Es ist aber durchaus zu beobachten, dass Haustiere oftmals bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen Gegenstand von Streitigkeiten sind. Das hat meist mit der Rolle des Tieres in der Familie zu tun, mit gewachsenen Beziehungen zum Tier, manchmal auch damit, dass ein Tier „wie ein Kind“ in der Familie lebt.

Ich habe nun für AZOFAM bei juris eine diesbezügliche Entscheidung des OLG Oldenburg aufgearbeitet, in der es um die Herausgabe eines Hundes ging.

Hier hat das Gericht sich zwar auch an die Regeln gehalten, die bei der Verteilung von Haushaltsgegenständen zu berücksichtigen sind. Auf der Abwägungsebene hat das Gericht dann aber auch Tierwohlgesichtspunkte mit einfließen lassen.

Den Aufsatz bei juris ist hier zu erreichen.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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