Die Kollegin Imogen Powell hat einen weiten Bogen in ihrem Blogbeitrag gespannt:
Quelle: Ian WalkerThe Amazon divorce and the impact of Pre-nuptial Agreements |
Ausgehend von der Scheidung der Eheleute Jeff and McKenzie Bezos, die als das angeblich reichste Ehepaar der Welt gehandelt wurden, schlägt sie den Bogen bis zum Sinn von vorehelichen vertraglichen Vereinbarungen.
Der Amazon-Gründer und seine Ehefrau hatten in den sozialen Medien verbreitet, dass sie sich über die finanziellen Folgen ihrer Trennung einig geworden seien.
Das ist in der Tat ein guter Ansatz, um an einem solch prominenten Beispiel die Vorzüge einer vertraglichen Vereinbarung zwischen scheidungswilligen Eheleuten darzustellen.
Doch Mediation ist mehr – und vor allem: Sie ist nicht nur dazu da, um bei reichen Menschen das Geld zu verteilen. Hier geht es im Kern um mehr, nämlich, dass ausgehend von den jeweiligen Bedürfnissen der Ehepartner eine Lösung der anstehenden Probnlemstellungen gesucht wird. Was steht zur Verteilung an, wie sieht es mit Vermögenswerten und Schulden aus, wie soll die weitere finanzielle Absicherung gewährleistet sein – und vor allem: Was ist mit den Kindern und wie kann man es schaffen, die Elternebene von der Paarebene zu trennen. Das hilft, auf der Basis der aktuellen Situation den Boden unter den Füßen zu behalten, mit der Vergangenheit abschließen zu können und den Blick nach vorne zu richten.
Mediation ist daher ein vieldimensionales Gebilde, in dem jeder seinen Platz hat und in dem die Konfliktlagen angesprochen und geklärt werden können um dann den Raum für individuelle Lösungen zu bereiten.
Wenn die Kollegin auf die Vorzüge von vorehelichen Verträgen zu sprechen kommt, dann hilft das insofern, als für den Fall der Fälle dann schon frühzeitig Vorsorge getroffen werden kann.
Hierbei muss aber auch das deutsche Recht beachtet werden: Für eine bindende Vereinbarung bedarf es zwingend der notariellen Beurkundung. Darüber hinaus kann es aber auch trotz vertraglicher Bindung dazu kommen, dass wegen der Ausübungs- und Inhaltskontrolle aufgrund bei Vertragsschluss noch nicht absehbarer Entwicklungen eine Nachjustierung notwendig wird.
Von daher empfiehlt es sich, einen Ehe- und Erbvertrag frühzeitig immer dann anzustreben und zu vereinbaren, wenn aufgrund von Konstellationen, die nicht dem Durchschnitt entsprechen, ansonsten Ungleichgewichte drohen. Das kann sein beispielsweise in Patchwork-Situationen, bei zweiter Ehe, größerem Altersunterschied, nichtehelichen Kindern aus anderen Beziehungen etc.
Was in diesem Zusammenhang aber nicht vergessen werden darf ist, dass es immer dann, wenn gemeinsame Anschaffungen auf der Tagesordnung stehen oder ein Kinderwunsch manifest wird, in nichtehelichen Lebensgemeinschaften entweder über eine Eheschließung der Schutz des Familienrechts gesucht wird, oder aber hier einen Vertrag erarbeitet, der die wechselseitigen Verpflichtungen im Falle des Scheiterns regelt.