Mediation: Das Problem mit den Geschenken, wenn die Lebensgemeinschaft oder Ehe scheitert…

Scheitert eine Ehe oder Lebensgemeinschaft, wird oft der Versuch gemacht, zuvor ausgetauschte Geschenke zurückzufordern. Das gelingt aber nur selten, wie die Recht-Seite bei HAUFE aufzeigt.
— Weiterlesen www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/geschenk-nach-dem-scheitern-der-partnerschaft-zurueckfordern_222_492780.html

Die Gründe liegen zum Einen bei einer Scheidung im Familienrecht – die hier vorrangigen Regeln sehen eine Rückgabe von Geschenken nicht vor, die güterrechtlichen Vorschriften genießen Vorrang. Noch schwieriger wird es, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitert: Hier gilt der Grundsatz „Geschenkt ist geschenkt“.

Für Zuwendungen von Schwiegereltern oder auch von Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat die Rechtsprechung unter engen Voraussetzungen Rückforderungsansprüche entwickelt.

Aber selbst wenn die Sach- und Rechtslage die Möglichkeit eines Anspruches nahelegen könnte, bleibt in der Praxis immer noch die Hürde der Darlegungs- und Beweislast.

Hier zeigt Mediation eine ihrer Stärken: anstelle der Lösung einer Rechtsfrage unter Zuhilfenahme der Dogmatik sucht die Mediation die Lösung einer Konfliktlage – hierbei geht es nämlich dann um die wechselseitigen Bedürfnis- und Interessenlagen. In der Regel steckt hinter einem Wunsch nach Herausgabe eines Geschenks nicht nur der materielle Wert – ebenso bei dem entgegengesetzten Wunsch, das Geschenk zu behalten. Auch wenn es um sehr viel Geld gehen sollte, können darüber hinaus gehende Interessenlagen und damit einhergehende Verschränkungen mit in die Klärung einbezogen werden und in ein Gesamtpaket einbezogen werden.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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