Mit dieser Frage befasst sich nachstehend zitierter Blogbeitrag:
— Weiterlesen www.robsols.co.uk/news/231/0/taking-back-control-through-mediation
ausgehend von der Frage, was das Wesen von Mediation ist, werden die Rollen der Beteiligten – Mediator und Medianten – geklärt.
Die Mediation befähigt durch die Anwendung von Kommunikationstechniken, dass sich die Medianten ihrer jeweiligen Position im Konflikt ebenso bewusst werden können wie in der Reflexion des eigenen Anteils hieran. Dadurch werden die Medianten aber in die Lage versetzt, die eigenen Bedürfnisse zu formulieren und zu artikulieren. Damit aber wird das Bewusstsein für die eigene Situation geschärft.
Weil hierauf basierend die Lösungen erarbeitet werden können, bedeutet dies, dass die Kontrolle über die Lösung und Überwindung des Konflikts bei den Medianten selbst liegt. Es geht eben dann gerade nicht um eine fremdbestimmte Aufarbeitung einer Rechtsfrage sondern um die Lösung des konkreten Konflikts. Diese bringt aber kein Dritter, der als Schlichter auftritt oder ein Gericht, das Rechtsnormen auf den Sachverhalt anwendet.
Darin liegt das bürgerrechtliche Element der Mediation, nämlich die Befähigung, über das eigene Schicksal selbst zu entscheiden. Die Einbindung in einen vereinbarten geregelten Rahmen garantiert hierbei, dass nicht das Chaos oder das Recht des Stärkeren die Überhand gewinnen. Letztlich bedeutet die Rückgewinnung der eigenen Kontrolle im Konflikt einen libertären Akt der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.