Neu bei juris: Darlegungs- und Beweislast beim Unterhaltsregress des Scheinvaters

In der jüngsten Ausgabe der AnwZert FamR – 16/2019 Anm. 2 – habe ich einen Beitrag zum Thema „Darlegungs- und Beweislast beim Unterhaltsregress des Scheinvaters“ geschrieben.

Der Scheinvaterregress bezieht sich auf einen Sachverhalt, nach dem ein Mann für ein Kind, demgegenüber er als rechtlicher Vater galt, Unterhalt geleistet hatte, wobei sich später dann herausstellte, dass er nicht der biologische Vater ist. In diesen Fällen kann dieser „Scheinvater“ den wirklichen Vater wegen des geleisteten Unterhalts in Regress nehmen.

Weil es sich hier oftmals um lange zurückreichende Zeiträume handelt, stellt sich bei der Bezifferung des Rückforderungsanspruchs die Frage nach dem Umfangt der Darlegungs- und Beweislast des Scheinvaters. Gleiches gilt für die etwaigen Einwendungen des Anspruchgegners.

Der Aufsatz ist zugleich eine Besprechung zu BGH, Beschl. v. 19.09.2018 – XII ZB 385/17 – NJW 2018, 3648

Den Beitrag kann man hier bei juris im Volltext abrufen.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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