Eine Frau, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht mit dessen Vater verheiratet ist, hat sie einen eigenständigen Unterhaltsanspruch aus § 1615l BGB.
Dieser Anspruch hat andere Bemessungsgrundlagen als ein Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB oder nachehelicher Unterhalt nach § 1569 ff. BGB.
Während das Zusammenleben mit einem neuem Lebensgefährten den Anspruch auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt gefährden kann, stellt sich diese Frage auch beim Betreuunngsunterhalt. Das OLG Frankfurt hat hierzu kürzlich einen Beschluss erlassen. Ich habe diesen für AnwZert Familienrecht bei juris aufgearbeitet.
Meine Anmerkung ist hier auf juris zu finden.