Wenn eine Ehe scheitert wird ein Ehegatte in aller Regel die vormalige Ehewohnung verlassen. Wenn diese nun von beiden Ehegatten gemeinsam gemietet worden war, stellt sich die Frage, wie es sich mit den Mietzinszahlungen hierfür verhält.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Frage zu richten, wer von beiden in welchem Umfange dafür im Innenverhältnis gegenüber dem anderen Ehegatten zum Ausgleich verpflichtet sein könnte.

Hierbei ist zu beachten, dass selbst bei einer einvernehmlichen Trennung und der gemeinsamen Entscheidung darüber, das Mietverhältnis zu beenden, eine Kündigungsfrist gegenüber dem Vermieter einzuhalten ist.
All diese Fragen werden, auch unter Berücksichtigung einer Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2018, in einem Beitrag, der hier bei Anwaltzertifikat ONLINE Familienrecht auf juris erschienen ist, von mir beleuchtet.