Das Internet ist kein (grund-)rechtsfreier Raum

In dem neuen Buch „Cyberkriminologie“, das von Thomas Gabriel Rüdiger und Petra Saskia Bayerl herausgegeben wurde, durfte ich einen Beitrag dazu leisten, in dem ich die Grundrechtsfunktionen und die Anforderungen hieraus untersucht habe.

Grundrechte sind nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sie formulieren auch Schutzpflichten, die der Staat gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen hat.

In dem Kapitel „Das Internet ist kein (grund-)rechtsfreier Raum habe ich untersucht, wie diese Aufgabe auf die digitale Welt zu beziehen sein könnten. Hieraus wurden sodann Pflichten zur Rechtsetzung für den Gesetzgeber abgeleitet.

Im Text zeige ich, dass es nicht genügt, die staatliche Regulierung im Wesentlichen auf die Überwachung der den Unternehmen übertragenen Pflichten zu reduzieren. Als Fazit stelle ich schließlich den Bedarf an einer sichtbaren Präsenz der Polizei in den entsprechenden Online-Plattformen fest. Hierzu bedarf es meiner Meinung nach einfach zu bedienenden Interaktions- und Kommunikationsmöglichkeiten. Eine abschließende Betrachtung nehmen rechtliche Rahmenbedingungen, die solche polizeilichen Maßnahmen flankieren müssten.

Die Anfänge für die Fragestellung liegen weit zurück: Bereits im Jahre 2001, und damit lange bevor das mobile Internet und die Sozialen Medien die moderne Gesellschaft prägen konnten, stellten sich Gerhard Vowe und Martin Emmer die Frage, ob es so etwas wie eine digitale Agora geben könne (Vowe und Emmer 2001).

Der Begriff war für die Zeit des Internet 2.0 gut gewählt: Die Agora war im antiken Griechenland nicht nur ein Marktplatz, sondern der zentrale Ort, an dem Meinungen kundgetan und diskutiert wurden. Sie war der Ort, an dem das Zusammenleben in der Polis organisiert und mitgestaltet wurde. So, wie damals das Internet die Interaktion zwischen den Nutzer*innen für sich entdeckte, ist dieser Platz heute auch in der digitalen Welt fest verankert.

Das Kapitel kann auf den Seiten des Springer-Verlages hier – kostenpflichtig – heruntergeladen werden.

So sehr mich die download-Zahlen für mein Kapitel freuen, möchte ich doch dazu raten, den – im Verhältnis ohnehin sehr geringen – Aufpreis für das ganze Buch in Erwägung zu ziehen. Hier finden sich weitere tolle Beiträge von hervorragenden Kolleginnen und Kollegen.

Der link zum E-Book und zum Shop des Verlages findet sich hier.

Oder aber ist das Buch in der Buchhandlung des Vertrauens käuflich erwerbbar.

Ich möchte an dieser Stelle noch auf die Rezension des Kollegen Dr. Holger Plank im Polizei-Newsletter hinweisen:

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

19 Kommentare zu „Das Internet ist kein (grund-)rechtsfreier Raum

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