Dr. Holger Plank hat den neuen Sammelband „Cyberkriminologie“, der von T.G. Rüdiger und P.S. Bayerl herausgegeben wurde, rezensiert.
In seinem gelungenen Beitrag, der auf den Seiten des Polizei-Newsletters veröffentlicht wurde, geht der Rezensent auch auf den von mir verfassten Aufsatz „Das Internet ist kein (grund-)rechtsfreier Raum“ auf den Umstand ein, dass die Hoffnung auf die Selbstregulierungskräfte im Netz und das Vertrauen in die freiwillige Mitwirkungsbereitschaft der Internetgiganten aufgrund deren monopolisierter Machtfülle nur in den seltensten Fällen wirklich funktionieren könne. Dabei habe ich in meinem Text die These vertreten, dass diese wiederum nur durch das Recht selbst zu begrenzen sei. In diesem Zusammenhang weist Holger Plank auch auf das Buch von Scott Galloway, „The Four – Die geheime DNA von Amazon, Apple, Facebook und Google“ hin. Darin waren diese Konzerne als „Die vier apokalyptischen Reiter“ des Internetzeitalters bezeichnet. Allein schon diese Bezeichnung ist geeignet, Angstgefühle auszulösen, verbindet sich mit dem Begriff der Apokalypse eine Vorstellung des Weltenendes.
Ein Grund also, sich nochmals näher mit dem textlichen Hintergrund, auf den sich Galloway bezieht, zu beschäftigen
Vorangegangen ist diesem Text der Offenbarung des Johannes, der als Sendschreiben an sieben Gemeinden adressiert ist, die Einleitung zu einer prophetischen Schilderung, in der äußerst bildreichen dargestellt wird, wie nacheinander die sieben Siegel an einer „innen und außen beschriebenen“ Buchrolle durch das Lamm geöffnet werden. Dadurch nimmt die Apokalypse ihren Gang. Schon das Bild des Buches mit den sieben Siegeln weist auf deren eigentliche Unzugänglichkeit hin. Wenn das siebente Siegel gebrochen ist, ist das Ende der Welt gekommen.
In der Lutherbibel (2017) liest sich die maßgebliche Stelle folgendermaßen:
(Ich zitiere nach der Seite http://www.bibleserver.com)
„1 Und ich sah, dass das Lamm das erste der sieben Siegel auftat, und ich hörte eines der vier Wesen sagen wie mit einer Donnerstimme: Komm! 2 Und ich sah, und siehe, ein weißes Pferd. Und der darauf saß, hatte einen Bogen, und ihm wurde eine Krone gegeben, und er zog aus sieghaft und um zu siegen. 3 Und als es das zweite Siegel auftat, hörte ich das zweite Wesen sagen: Komm! 4 Und es kam heraus ein zweites Pferd, das war feuerrot. Und dem, der darauf saß, wurde Macht gegeben, den Frieden von der Erde zu nehmen, dass sie sich untereinander umbrächten, und ihm wurde ein großes Schwert gegeben. 5 Und als es das dritte Siegel auftat, hörte ich das dritte Wesen sagen: Komm! Und ich sah, und siehe, ein schwarzes Pferd. Und der darauf saß, hatte eine Waage in seiner Hand. 6 Und ich hörte etwas wie eine Stimme mitten unter den vier Wesen sagen: Ein Maß Weizen für einen Silbergroschen und drei Maß Gerste für einen Silbergroschen; aber dem Öl und Wein tu keinen Schaden! 7 Und als es das vierte Siegel auftat, hörte ich die Stimme des vierten Wesens sagen: Komm! 8 Und ich sah, und siehe, ein fahles Pferd. Und der darauf saß, dessen Name war: der Tod, und die Hölle zog mit ihm einher. Und ihnen wurde Macht gegeben über den vierten Teil der Erde, zu töten mit Schwert und Hunger und Tod und durch die wilden Tiere auf Erden.
Diese vier Reiter sind also diejenigen, die dieses Ende der Welt eröffnen, jedem einzelnen ist bei der Vorbereitung dieses Endes eine besondere Rolle zugedacht.

Im übertragenen Sinne bedeutet das also in Bezug auf unseren Gegenstand so viel, als dass diese vier Internetgiganten nach- oder miteinander das Ende der Welt, so wie wir sie kennen, einläuten. Hierbei kommt es weniger darauf an, welche der biblischen Rollen dem jeweiligen Konzern zuzuschreiben ist, als darauf, dass, wenn das Geschehen seinen ungehinderten Lauf nimmt, zum Schluss das „Ende“ da sein wird.
Hierbei bleibt aber zu bedenken, dass die digitale Welt sich nicht in einem unaufhaltsamen und unumkehrbaren Prozess befindet, der letztlich den Zusammenbruch der analogen Zivilisation zur Folge haben muss. Richtig ist allenfalls, dass die Regeln, die in der analogen Welt Geltung beanspruchen, nicht ohne weiteres in der virtuellen Umgebung rezipert und anerkannt werden. Diese Reiter, um beim Bild zu bleiben, sind nicht die Vorboten der endgültigen Zerstörung, aber sie nehmen sich, was sie sich nehmen können, solange und weil sich ihnen keine entschiedene Instanz entgegenstellt oder sich ihr entgegenstellen kann. Gerade wenn auf die Kräfte vertraut wird, die das Wachsen dieser Giganten erst ermöglicht haben, können Selbstregulierung und freiwillige Mitwirkung nur soweit erfolgreich sein, als wie sie nicht den – aus Sicht der Giganten – übergeordneten Interessen entgegen stehen.
Noch ist es aber nicht zu spät, um dieser Entwicklung hilflos ausgeliefert zu sein. Um dem Recht auch im Virtuellen zu seiner Geltung verhelfen zu können, muss auch die grundrechtlich garantierte Schutzpflichtendimension des Staats ins Visier genommen werden. Das bedeutet, dass es nicht nur darum geht, (markt-)regulierend und beschränkend einzuwirken,sondern darum, den Menschen, die sich in der digitalen Welt bewegen, den staatlichen Schutz zukommen zu lassen, den sie brauchen, um ihre Persönlichkeit auch dort entfalten zu können, sich ungestört eine Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten zu können – um hier nur Beispiele zu nennen.
Der Sammelband „Cyberkriminologie“ ist bei VS Springer in Wiesbaden erschienen im Buchhandel erhältlich.
Print ISBN 978-3-658-28506-7 Online ISBN 978-3-658-28507-4
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