Die nachstehende Seite befasst sich zwar mit den Vorteilen, die es mit sich bringt, wenn man in Bloomington (IL) sich im Trennungskonflikt in Mediation begibt.
Quelle: 5 Benefits of Choosing Divorce Mediation in Bloomington, IL
Die hier genannten Überlegungen reichen aber grundsätzlich über die US-amerikanischen Verhältnisse hinaus und können auch für Menschen, die in Deutschland von Trennung und/oder Scheidung betroffen sind, Geltung beanspruchen.

An erster Stelle wird privacy genannt: Die Vertraulichkeit ist ein unverzichtbares Element aller Konfliktlösungsprozesse. Was in der Mediation besprochen wird, bleibt unter den Medianten und dem Mediator höchst vertraulich. Dieses gegenseitige Vertrauen ist wichtig, damit hier alle Tatsachen auf den Tisch kommen können, die zur Konfliktlösung wichtig sind. Gleichzeitig hilft die Vereinbarung der Vertraulichkeit, dass diese Tatsachen und offenbarten Daten nicht in einem etwaigen sich anschließenden gerichtlichen Verfahren verwendet werden können – sollte die Mediation nicht zum umfassenden Erfolg führen. Gerade dieser Umstand findet sich nicht immer im Bewusstsein der Konfliktparteien: Im streitigen Verfahren vor dem Gericht gelten die Regeln des FamFG, und damit auch die hierzu gehörigen Beweislastregeln. Das kann gerade in vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Durch die Vertraulichkeitsvereinbarung können also Gegenstände in die Mediation eingeführt und verhandelt werden, bei denen im gerichtlichen Verfahren die Behandlung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein könnten.
Als zweites wird cost-effectiveness angeführt: Das Kostenargument findet sich immer wieder, wenn es darum geht, Vorteile der Mediation herauszustellen. Zur Ehrlichkeit und Wahrheit gehört aber auch, dass die Kosten für ein Mediationsverfahren in der Regel nach Stundensätzen berechnen. Im Gegensatz zu den Kosten und Gebühren nach Verfahrenswerten im gerichtlichen Verfahren (wenn dort keine Honorarvereinbarung getroffen wird) hängt also die Höhe der Kosten einer Mediation entscheidend davon ab, wieviel Zeit für das Verfahren gebraucht wird. Darüber hinaus fallen bei einer erfolgreichen Mediation gegebenenfalls auch noch die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an – und schließlich bedarf es für den Ausspruch der Scheidung immer noch eines gerichtlichen Verfahrens (das aber dann schlanker und mit geringeren Verfahrenswerten und unter Umständen nur einer anwaltlichen Vertretung geführt werden kann). Man muss sich aber immer vor Augen halten, dass die Mediation selbst auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit beruht und daher von jeder Konfliktpartei jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen beendet werden kann. Dann wären die bis dahin angefallenen Kosten „in den Sand gesetzt“.
An dritter Stelle folgt dann expediency: Der Grundsatz der Zweckmäßigkeit ist hier auch mit einem Zeitmoment versehen. Eine Mediation kann schnell gehen, wenn hier effektiv und zielgerichtet gearbeitet werden kann – und das ist durchaus eine Alternative zu unter Umständen langwierigen gerichtlichen Verfahren. Dabei ist zu bedenken, dass in einem etwa notwendigen sich anschließenden Scheidungsverfahren dann, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, ohnehin mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem halben Jahr zu rechnen ist. Auch in der Mediation gilt der Satz, den schon der Prophet Kohelet geprägt hatte: „Ein jedes Ding hat seine Zeit.“ Der entscheidende Vorteil im Mediationsverfahren ist darin zu sehen, dass die Mediant*innen jederzeit die Oberhoheit über ihr Verfahren in den eigenen Händen haben und Subjekte des Handelns in jeder Phase bleiben. Tatsächlich ist es durchaus auch so, dass, wenn zügig eine Vereinbarung über alle Scheidungsfolgen getroffen werden kann, eine Neuausrichtung des Lebens besser funktioniert und das sich anschließende gerichtliche Verfahren nur noch eine Formalie darstellt. Die Befreiung von den Belastungen der ungeklärten Fragen stellt daher den eigentlichen Vorteil der Zweckmäßigkeit dar.
Als vierter Punkt wird control genannt. Dies hängt mit der bereits oben dargestellten Rolle im Mediationsprozess zusammen: Die Parteien sind und bleiben die Akteure und damit die handelnden Subjekte im Verfahren. Mediation ist selbstbestimmt, ein gerichtliches Verfahren stellt dagegen immer eine Form der Fremdbestimmung – sei es durch das erkennende Gericht, das den Verfahrensgang durch entsprechende Verfügungen bestimmt, seien es die anwaltlichen Vertreter*innen, die durch ihre Verfahrensführung sich und ihre Beteiligten positionieren – dar.
Abschließendes Argument ist ease: Ob Mediation tatsächlich leichter und weniger belastend ist, liegt natürlich in der Hand der Medianten. Die Selbstbestimmtheit des Verfahrens und die Erfahrung, das eigene Schicksal selbst in die Hand genommen zu haben und eine Krise durch eigenes Zutun gemeistert zu haben, vermag dann zumindest nach Abschluss des Verfahrens ein hohes Maß an Zufriedenheit aufscheinen lassen. Auch dies hat natürlich wiederum mit der Selbstbestimmung zu tun: Selbst wenn ein Mediationsprozess anstrengend ist – und es ist auch davor zu warnen, dass es sich nicht um ein Wohlführverfahren handelt, Gefühlsausbrüche sind nicht selten und haben hier – anders als vielleicht im Gerichtssaal – durchaus ihre Berechtigung. Es kann psychisch sehr belastend sein, gegebenenfalls auch für beide an die Grenzen einer Erträglichkeit gehen: Aber es ist dann auch die Aufgabe des Mediators, hier behutsam das Verfahren zu steuern, sowohl den Gefühlen ihren berechtigten Raum zu geben, als auch der Reaktion hierauf. Die Vereinbarung von Umgangsregeln führt eben hier dazu, dass Belastungen kommuniziert werden können – und auch wahrgenommen. Deswegen ist es tatsächlich so, dass am Ende die Erkenntnis stehen kann: „mediation is a much easier, less stressful process“.
Die auf der Seite genannten Argumente sind also keineswegs so, dass sie unbestritten nur Vorteile aufzeigen: Jedes einzelne hat sein eigenes „für und wieder“ – zusammengenommen bleibt aber die Erkenntnis, dass der Weg, eine Trennung und/oder Scheidung über eine Mediation einer einvernehmlichen und selbstverantworteten Lösung zuzuführen, ein guter und lohnenswerter sein kann.