Im Netz habe ich den Hinweis auf eine neue Studie aus Arizona gefunden, wonach Konflikte zwischen Eltern in Trennungs- oder Scheidungssituationen das Risiko bei den betroffenen Kindern, psychische und physische Erkrankungen zu erleiden, drastisch erhöhe.
Dies ist nun zwar keine wirklich neue Erkenntnis, sie unterstreicht aber auch, dass Kinder in Trennungs- und Scheidungskonflikten besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Die Ergebnisse aus Arizona lassen sich, bei allen kulturellen Unterschieden und dem völlig anderen Rechtsverständnis und Rechtssystem des anglo-amerikanischen Rechtssystems durchaus auch auf Mitteleuropa übertragen.
Dabei haben wir zwar bereits ein installiertes System, das sich den Bedrohungen des Kindeswohls annehmen kann und Hilfen zur Erziehung bis hin zu stationären Angeboten zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohles anbietet.
Auch bietet das Verfahrensrecht des FamFG gerade in Kindschaftssachen viel Handlungsspielräume.
Entscheidend ist und bleibt aber, ob und wie es gelingen kann, die vom Trennungs- oder Scheidungskonflikt betroffenen Eltern es zu ermöglichen, tatsächlich Eltern zu bleiben.
Dazu gehört mehr, als der Wille, dieses auch zu wollen – oder die Kinder aus dem Konflikt herauszuhalten, oder das nach eigener Meinung Beste tun zu wollen.
Hierzu gehört vor allem die Befähigung dazu, die veränderte Lebenssituation und damit auch die veränderte Rollenzuschreibung anzuerkennen und darauf aufbauend die neue Elternrolle auch neu zu definieren. Vater oder Mutter bleiben nach Trennung ist eben ein vielfaches mehr, als die bisherige Rolle fortzuführen unter Wegfall des anderen Elternteiles.
Damit ein solches aber gelingen kann, braucht es zweierlei: Die Weitung des Horizontes in der konkreten Situation über die eigene Betroffenheit hinaus und damit die Anerkennung der Betroffenheit der Kinder – und die Fähigkeit, den Rollenwechsel und die Neuzuschreibung der Elternrolle bei sich und dem anderen Elternteil gleichermaßen anzuerkennen und wertzuschätzen.

Gerade der oftmals gut gemeinte Vorsatz, die Kinder aus dem Konflikt herauszuhalten, führt dazu, dass deren Sorgen und Nöte nicht als solche erkannt werden und die Kinder daran leiden und erkranken können.
Bei den Fragen um Ausübung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes der Kinder und der materiellen Absicherung der Kinder durch den Kindesunterhalt geht es eben weniger um die Rechtspositionen der Eltern, sondern um eine verantwortungsvolle Behandlung der geschützten Positionen der Kinder und deren Wahrnehmung und Ausgestaltung.
Dies kann in Mediation und alternativen Konfliktlösungsinstrumenten gelingen, weil hier auf kommunikativem Wege die Vielschichtigkeit der Problematik und dem Anerkennen der Kinder als betroffene Beteiligte eines Konfliktes, an dem sie nichts ändern und nichts zu ihren Gunsten verbessern können, bearbeitet.
Dieser Weg ist sicherlich nicht einfach und bestimmt anspruchsvoll. Die Gesundheit der Kinder sollte es den Eltern allemal wert sein, nichts unversucht zu lassen, in Wahrnehmung der Elternverantwortung das Bestmögliche bieten zu können, was die Situation ermöglichen kann.