Der „Maskenbeschluss“ des AG Weilheim

Nach dem Beschluss des Familiengerichts in Weimar, in dem eine Schule durch Beschluss des Familienrichters angewiesen worden war, dass Schüler keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, dauerte es nicht lange, bis auch vom Familiengericht in Weilheim ein ähnlicher Beschluss erging.

Photo by Anna Shvets on Pexels.com

Es bestand zwar weitestgehend darin Übereinstimmung, dass das wohl so „nicht gehen könne“. Warum aber die Familiengerichte hier keine Entscheidungskompetenz haben können und weshalb die Argumentation über § 1666 Abs. 4 BGB ins Leere geht, bedarf einer tiefergehenden dogmatischen Analyse.

Ich habe mich für AZOFAM mit diesem Beschluss auseinandergesetzt. Der Aufsatz ist steht hier bei JURIS zum download bereit.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Der „Maskenbeschluss“ des AG Weilheim

Kommentare sind geschlossen.

%d Bloggern gefällt das: