Immer mehr Fälle von „Schulhof-Kinderpornografie“

Die Backnanger Kreiszeitung hat sich auch dem Problem der „Schulhof-Kinderpornographie“ angenommen:

Quelle: Immer mehr Fälle von „Schulhof-Kinderpornografie“

Abseits der medienwirksamen Skandalträchtigkeit von schweren Missbrauchsfällen, wie sie in Staufen, Lügde oder Münster zu Tage getreten sind oder bei der Aufdeckung von Tauschplattformen im Darknet findet die Schulhof-Kinderpornographie zu wenig Aufmerksamkeit.

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Das mag daran liegen, dass die Vorstellung der Täter:innen in diesem Bereich sexualisierter Gewalt zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen so gar nicht zu dem passt, was in der Ermittlungsarbeit aber gang und gäbe ist: Ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten meist selbst Kinder und Jugendliche. Diese tauschen das inkriminierte Material auch nicht im Darknet, sondern über ihre WhatsApp-Gruppen auf ihren Handys.

Die Zeitung zitiert den Leiter der Ermittlungsgruppe Kinderpornografie beim Polizeipräsidium Offenburg mit den Worten, dass in seinem Zuständigkeitsbereich drei von vier Fällen auf gerade diese Schulhof-Kriminalität zurückzuführen sei.

Nach den jüngsten Gesetzesverschärfungen ändert sich dies auch für die hier betroffenen Jugendlichen: Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist ausgeschlossen, sie sehen sich der Verfolgung eines Verbrechenstatbestandes ausgesetzt, darauf steht eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bei Erwachsenen. Allein dies schon führt dazu, dass Polizei uns Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren weitreichende Befugnisse haben.

Die Frage nach der Einsichtfähigkeit in das begangene Unrecht ist ebenso wir der Umstand, dass der bloße Besitz und das Teilen von solchem Material die volle Strafvbarkeit auslöst, hier nocheinmal gesondert und vertieft zu betrachten. Solche Präventionsarbeit kostet richtig Zeit, Geld und Manpower – und sie ist ungleich teurer und anspruchsvoller als der Schrei nach härteren Strafen und schnelleren Verfahren. Am Ende gilt es, die Opfer sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen – und die potentiellen Täter:innen davon abzuhalten, überhaupt erst in diese Verlegenheit kommen zu können.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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