45 Jahre Bundesdatenschutzgesetz

Am 10. Juni 1976 hat der Deutsche Bundestag das erste Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Damals zeigte das Parlament Weitsicht, ging es doch darum, die Möglichkeiten, die der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von maschinellen Datenverarbeitungssystemen erwuchsen, auch rechtlich einzuhegen, nachdem bereits Hessen mit dem weltweit ersten Datenschutzgesetz überhaupt vorangegangen war.

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In diesen 45 Jahren hat nicht nur das Gesetz seine Gestalt mehrfach geändert, auch die Herausforderungen sind um ein Vielfaches gewachsen.

Wie das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitete, stand auch damals noch der staatliche Datenhunger und die Möglichkeit, dass der Staat durch die Auswertung personenbezogener Daten Einblicke in die Privat- und Intimsphäre jedes Einzelnen erhalten könne, im Vordergrund der Überlegungen. Heute ist die Digitalisierung der Lebenswirklichkeit weiter fortgeschritten als die der öffentlichen Verwaltung. Und damit hat sich die Aufgabe des Datenschutzes, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger:innen zu schützen, in eine umfassendere Aufgabe des Schutzes der informationellen Integrität in der realen wie virtuellen Lebensumgebung gewandelt.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung 2018 hat sich auch die Aufgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gewandelt: Neben der Ausführung des unmittelbar geltenden europäischen Datenschutzrechtes geht es auch darum, die Öffnungsklauseln im europäischen Kontext in nationales Recht unionsrechtskonform umzusetzen. Hierbei geht es neben der Schutzrichtung des deutschen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch um die Schutzgüter aus der europäischen Grundrechtecharta.

Der BfDI Professor Ulrich Kelber hat zu diesem denkwürdigen Tag an die Erfolge beim Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erinnert. Er führte aus, dass gerade während des letzten Jahres beobachtet werden konnte, dass Datenschutzgesetze sich erst recht in der Krise bewähren. Die Pressemitteilung findet sich hier:

Quelle: BfDI – Pressemitteilungen – BDSG feiert 45jähriges Jubiläum

Datenschutz und Datensicherheit spielen auch im Bereich der Kriminalität eine große Rolle: Zum Einen sind es immer wieder Daten, die – mitunter als das Erdöl des digitalen Zeitalters bezeichnet – den Begehrlichkeiten krimineller Machenschaften ausgeliefert sind. Andererseits steigen aber auch die Interessen der Strafverfolgungsbehörden, auch im Digitalen Schritt halten zu können und personenbezogene Daten zu sammeln, zu speichern und in KI-basierten Vorhersagetools zu verwenden.

Zum Zusammenhang von Datenschutz und Cybercrime werde ich bei der ersten Tagung für Cyberkriminologie am 19. August 2021, die an der Hochschule der Polizei Brandenburg in Oranienburg stattfinden wird, vortragen – und ich freue mich schon jetzt auf den fachlichen Austausch dort mit den Kolleg:innen.

Hier gibt es weitere Informationen zur Veranstaltung.

Zur Vertiefung eignet sich auch der Sammelband zur Cyberkriminologie, zu dem ich einen Aufsatz beisteuern durfte.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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