Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutzrecht: Die Main-Donau-Wasserstraße feiert 100 Jahre

LTO hat den hundersten Jahrestag zum Anlass genommen, einen Rückblick auf die Realisierung von Wasserstraßenprojekten zu nehmen: Am 13.06.1921 schlossen das Deutsche Reich und Bayern den Vertrag über die Ausführung der Main-Donau-Wasserstraße und den Ausbau der bayerischen Donau – nachdem die Pläne hierfür sich schon bis zu Karls des Großen Zeiten zurückverfolgen lassen.

Quelle: Wasserrecht vor 100 Jahren: Die Main-Donau-Wasserstraße

In dem Zusammenhang kommt ein Aspekt – themenbedingt, gleichwohl auch von umweltrechtlicher Seite aus betrachtet – leider etwas zu kurz. Anhand dieses – oder anderer Wasserstraßenprojekte hätte sich auch die Entwicklung des Gewässerschutzrechtes im Allgemeinen aufzeigen lassen können. Von den zumeist privatrechtlichen Fragestellungen der Wassernutzung vom Abgraben über das Umleiten bis hin zur (vor-)industriellen Nutzung als Kraft(werks-)anlage – über die Sanktionierung des Brunnenvergiftens ist da alles drin. Erst das 19. Jahrhundert brachte dann auch die Fragen nach einer öffentlich-rechtlichen Regulierung der Gewässerbewirtschaftung mit sich, wobei letztlich die Reichsgründung 1871 die Kompetenzen bei den Ländern beließ. Erst mit der Weimarer Reichsverfassung wurde dem Reich eine eigene Kompetenz für die Wasserwirtschaft übertragen, letztlich auch die Grundlage für den Vertrag zwischen Deutschem Reich und Freistaat Bayern.

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Neben dem dann forcierten Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals begleitete dieses Projekt auch die Entwicklung des Gewässerbewirtschaftungsrechts zum Gewässerschutzrecht – und zur Einordnung in ein System des nationalen und internationalen Umweltrechts. Denn immerhin reiht sich auch dieses Großprojekt in eine Reihe mit dem Flughafen Franz-Josef-Strauß im Erdinger Moos ein: Bei beiden trafen in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts Infrastrukturmaßnahmen auf eine erhöhte Sensibilität für Ökologie und Naturschutzbelange: War es beim Flughafen München II die Moorlandschaft des Erdinger Mooses, war es beim Rhein-Main-Donau unter anderem die ökologische und landschaftliche Eigenart des Altmühltals gewesen.


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Das Gewässerschutzrecht – von der Quelle bis zur Mündung – in der Einordnung zwischen internationalem und nationalem Recht gehört zu den Themen meiner Vortrags- und Schulungsveranstaltungen.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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