Über das Problem der Verbreitung kinderpornographischen Dateien durch Schülerinnen und Schüer, die so genannte Schulhof-KiPo habe ich schon öfters etwas geschrieben.

Nachstehend möchte ich eine kleine Zusammenfassung anbieten, nicht zuletzt, um den Überblick in den verschiedenen Facetten dieser Thematik nicht zu verlieren und die einzelnen Blickwinkel einzuordnen und in Beziehung zueinander zu stellen.
Einen Überblick über die Aktualität ergab sich aus der Befassung mit einem Artikel in der Backnanger Kreiszeitung:
https://anwaltsblog.wordpress.com/2021/05/26/immer-mehr-falle-von-schulhof-kinderpornografie/
Wichtiger als Strafverfolgung habe ich in diesem Artikel das Bemühen um Präventionsmaßnahmen angemahnt:
https://anwaltsblog.wordpress.com/2021/05/20/kinderpornografie-in-schulerchats-pravention-tut-not/
Dies insbesondere deswegen, weil die Strafandrohung nach der Reform des Strafgesetzbuchs der Problematik der jugendlichen Täter:innen nur bedingt gerecht wird:
Die Thematisierung einer Großrazzia in Berlin zeigt auch die Probleme auf, die bei der effektiven Strafverfolgung von jugendlichen Täter:innen bestehen.
Das Problem, das für Kinder und Eltern besteht, wenn sie in den Fokus strafprozessualer Ermittlungen wegen eines Verbrechens bestehen können – ungeachtet einer etwaigen Korrektur durch das Jugendgerichtsverfahren oder einer weiten Auslegung zugunsten von betroffenen Eltern, habe ich hier dargestellt:
https://anwaltsblog.wordpress.com/2021/05/18/schulhof-kinderpornografie/
Aufgrund verschiedener Debatten auf Twitter zum Thema habe ich mich etwas näher mit der Kommunikation und den Codes von jungen Menschen befasst:
In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, warum und für was solche kinderpornographischen Darstellungen stehen könnten, wenn diese unter den Jugendlichen ausgetauscht werden.
Für die Einordnung der Fallzahlen habe ich mich mit der Vorstellung der PKS durch das Bundeskriminalamt auseinandergesetzt:
Wie alt die Thematik ist, habe ich wiederum festgestellt, dass mir in dem Zusammenhang der aktuellen Debatte ein alter Text, den ich im Rahmen der Edathy-Affäre geschrieben hatte, wieder nach oben gespült worden ist. Darin hatte ich schon vor der Gefahr gewarnt, dass über Social-Media geteilte Kinderbilder aus dem Garten, im Pool, am Strand oder sonst wo aufgenommen, leicht in kinderpornographischen Tauschbörsen landen könnten. Noch Jahre später hat sich offensichtlich hier wenig geändert. Ich habe die Problematik hier:
https://anwaltsblog.wordpress.com/2021/06/07/nackebutz-kinderbilder-im-netz-und-kinderpornographie/
nochmals zusammengestellt.