„How does mediation work in a lawsuit?“ fragt PON – das Program on Negotiation at Harvard Law School. Ein lesenswerter Netzfund zum Themenbereich Mediation und Alternative Dispute Resolution.
Der Artikel geht weit über das Anpreisen der üblichen Vorzüge von Mediation hinaus und widmet sich insbesondere der Frage, wie solche Konflikte sinnvoll zu lösen sein können.

Neben vielfältigen rechtlichen Verknüpfungen zwischen den Konfliktparteien geht es in erster Linie um die Auslegung von Vertragsbestandteilen. Dabei liegen häufig die Konfliktlinien in Fragen der Vertragsauslegung und Vertragsanwendung begraben. Hier kann Mediation über die klassischen Auslegungsmethoden, wie sie in einem Rechtsstreit zum Tragen kommen, hinaus helfen: Wenn wir das Augenmerk nun auf die deutsche Rechtslage wenden, sehen wir, dass die §§ 133, 157 BGB verständlicherweise auf eine Objektivierbarkeit der Willenserklärungen abzielen. Damit geht eine wichtige Erkenntnisquelle aber verloren, nämlich die jeweilige subjektive Sicht der Vertragsparteien ebenso wie deren Bedürfnisse. In zweiter Linie kommt es auch bei der Auslegung der Willenserklärungen darauf an, wie sie ein objektiver Dritter im Zeitpunkt ihrer Abgabe verstehen durfte – während der Konflikt um Vertragsklauseln aus der Anwendung und deren Mangel an Praktikabilität entstehen dürfte.
Das bürgerliche Recht bietet zwar mit den Auslegungsregeln und dem Instrument der Anpassung wegen Wegfalls oder Veränderung der Geschäftsgrundlage Möglichkeiten, solche Fälle zu lösen. Problematisch ist und bleibt aber, ob diese Lösungen am Ende auch interesssengerecht sind.
Denn, auch das ist altbekannt, gehen die Interessen der Konfliktparteien über den Einzelfall hinaus und berühren die Frage einer stabilen Geschäftsbeziehung insgesamt.
Schließlich – auch darauf weist der Artikel hin – ist es der Konfliktlösung zuträglich, wenn kommunikativ eine Basis über das gleiche Verständnis der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit überhaupt erst einmal geschaffen werden kann.
Wichtig ist allemale, dass Instrumente wie Mediation schon frühzeitig zum Einsatz kommen, bevor die Konfliktspirale sich nach oben gewunden hat. Denn eine weitere Erfahrung ist auch, wenn sich die Parteien erst einmal schriftsätzlich positioniert haben, ist es schwierig, hier wieder auf eine gemeiname Ebene zu finden. Dabei ist in solchen Mediationsverfahren eine enge Abstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Berater:innen unerlässlich. Schließlich muss sich das zu verhandelnde Paket in ein Geflecht von rechtlichen Rahmenbedingungen einfügen können, ohne neue Probleme zu zeitigen.