Diese Frage stellt die ADR-Times:
Quelle: How do you resolve a civil dispute? – ADR Times
Weil es sich hier um eine immer interessante Seite handelt, die, wie schon der Name verspricht, sich mit Alternative Dispute Resolution, also alternativen Streitbeilegungsmodellen befasst, ist klar, dass es nicht darum geht, zivilrechtliche Angelegenheiten auf gerichtlichem Wege einer Entscheidung zuzuführen.

Das erkennt man im Übrigen auch schon an dem Verb to resolve – dem ja im Deutschen das Wort lösen entspricht.
Lösen und entscheiden oder entscheiden lassen sind aber voneinander deutlich zu unterscheidende Begrifflichkeiten.
Historisch betrachtet ist die Anrufung einer höheren Instanz, nämlich eines Gerichtes zwar in seinen Ursprüngen ein Instrument der Streitlösung, indem die Streitparteien sich nämlich hier auf ein geordnetes Verfahren verständigen und dann die Problemlösung allgemein anerkannten Regeln zu folgen hatte.
Solches lässt sich im westlichen Kulturkreis einerseits bis zu dem 12-Tafel-Gesetz der Römer zurückverfolgen – auf der anderen Seite beruht unsere Kultur auf den jüdischen Wurzeln und damit auf der Erfahrung des Volkes Israel während der Wanderung durch die Wüste und der dort erfolgten mosaischen Gesetzgebung und der Einrichtung von Entscheidungsinstanzen.
Diese Verständigung auf eine solche Instanz und entsprechender Regeln haben einen erheblichen zivilisatorischen Schub mit sich gebracht, weil damit auch das Gewaltmonopol auf diese Instanzen übertragen worden war. Das Recht des Stärkeren oder das Faustrecht musste den Normen, auf die sich die Gesellschaften zum Zwecke eines friedlichen Zusammenlebens geeinigt hatten, weichen.
Gerade das Zivilrecht hat es über die Jahrhunderte zu einer besonderen Blüte gebracht, sei es im kodifizierten mitteleuropäischen Recht oder dem Case-Law im angloamerikanischen Rechtskreis. Beide beruhen auf gleichen Wurzeln, dem gemeinen Recht und dem gelehrten – in den römischen Kodifikationen zusammengefassten – Recht.
Weil das Zivilrecht die Rechtskreise der Privatpersonen umfasst, sind hier die Regelungen auch insgesamt einer weitgehenden vertraglichen Freiheit zugänglich, so bei uns beispielsweise im Schuldrecht, in dem weitestgehende Vertragsfreiheit besteht, aber auch im Familienrecht.
Nun wird auf der zitierten Seite herausgestellt, dass häufige Ursachen in Zivilrechtsstreitigkeiten gerade darin zu finden seien, dass unterschiedliche Auffassungen darüber bestünden, wie solche vertraglichen Verhältnisse gelebt werden müssen. Es geht also hier meist um die Anwendung des dann gewillkürten Rechts – und der Suche nach einer Lösung.
Variante 1) besteht darin, diese Lösung dann den Gerichten zu überlassen, nach den für sie geltenden Regeln, sei es verfahrensrechtlicher Natur oder in der Anwendung des materiellen Rechts nach mitteleuropäischer Lesart oder entsprechender Suche nach vergleichbaren Fällen im Case-Law.
Auf der anderen Seite, nämlich wenn die Konfliktparteien willens und in der Lage sind, sich eigenverantwortlich aus der Krise herauszuarbeiten, bieten sich die Möglichkeiten der Alternative Dispute Resolution an. Die Seite beschreibt sehr schön die wesentlichen Merkmale und prägenden Unterschiede der gängigen Verfahren:
Mediation, Verhandlungslösung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Zivilrechtliche Streitigkeiten können sich auch auf einem der hier beschriebenen Wege lösen lassen. Die gute Nachricht dabei ist: Es gibt keinen Königsweg, aber die Auswahl der am besten passenden Methode kann die Lösbarkeit von solchen Streitigkeiten in eine eigenverantwortete Strategie münden lassen – und sie funktionieren auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.