Neu bei juris: Kindesunterhalt in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Die Erfüllung eines Kinderwunsches in gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht ganz einfach, da aus biologischen Gründen weitere Personen mit involviert sein müssen. Soweit dann dieser Kinderwunsch erfüllt wird, gibt es nicht nur abstammungsrechtliche Probleme. Auch bei einer späteren Trennung können sich weitere Fragen auftun. Dies gilt dann, in besonderem Maße, wenn die Partnerinnen sich über die Mutterschaft einer der beiden Frauen einig waren- also klar war, welche der beiden das Kind austragen und zur Welt bringen sollte.

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Wenn das Kind – vertreten durch die leibliche Mutter – dann später die andere Partnerin auf Kindesunterhalt in Anspruch nehmen will und eine Stiefkindadoption unterblieben ist, kann man durchaus ins Grübeln kommen. Mit einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch kommt man in direkter Anwendung nicht weit. Eine analoge Anwendung scheidet aus, da der Gesetzgeber die Problematik kannte und dennoch keine Regelung geschaffen hat.

Hier kann bei solchen Fallkonstellationen diskutiert werden, ob ein Unterhaltsanspruch auch aus einer konkludenten Abrede über die gemeinsame Unterhaltsverpflichtung aufgrund der Vorstellung einer gemeinsamen Elternschaft abgeleitet werden könnte.

Das OLG Brandenburg hat in diesem Sinne entschieden. Meine Besprechung hierzu ist in der aktuellen AZOFAM bei juris, die hier heruntergeladen kann, erschienen.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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