
Im aktuellen Heft der Fachzeitschrift „DIE POLIZEI“ erscheint ein Artikel von Benedikt Lux, MdA und Rechtsanwalt aus Berlin und mir zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).
Wir haben uns mit den Zielen des Gesetzgebers auseinandergesetzt und konnten nach einem Jahr auch schon eine erste Zwischenbilanz ziehen.
Als Diskussionsbeitrag wollen wir uns den im Zusammenhang mit einem LADG immer wieder aufgeworfenen Fragen stellen:
- Wie sieht das aus mit dem so genannten „Generalverdacht“?
- Wie verhält es sich mit der „Beweislastumkehr“?
- Kann es allein aufgrund einer LADG-Anzeige diszilinarrechtliche Maßnahmen geben?
- Warum sollte ein Land überhaupt ein eigenes LADG einführen?
- u.v.m.
Mit dem vorgelegten Text wollen wir die bei Einführung des Gesetzes 2020 hochemotional geführte Debatte, in deren Zusammenhang ja – man erinnere sich – Gewerkschaftsfunktionär:innen aus der ganzen Republik mit offenen Briefen interveniert hatten und Innenminister des Bundes und anderer Länder dem Land Berlin mit der Weigerung, Kräfte nach Berlin zu entsenden, gedroht hatten, auf ein sachliches Niveau herunterbrechen.
Nachdem nun auch in Baden-Württemberg unter der grün-schwarzen Regierung im Koalitionsvertrag ein LADG vereinbart wurde, ist eine sachliche Debatte hierüber sicherlich ein richtiger und wichtiger Weg.