Dieser Frage geht die aktuelle Ausgabe von DIE POLIZEI nach und stellt gleich zwei Artikel zur Diskussion. Im Editorial ist dazu zu lesen:
Benedikt Lux und ich zeigen die eine Sicht auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin, auf der anderen Seite nimmt Bernd Walter einen anderen Blickwinkel auf dieses Gesetzeswerk ein.
Spannend ist es allemale: Nicht nur, dass dieses Gesetz das erste seiner Art in Deutschland ist, und das Jahre, nachdem der Bundesgesetzgeber ein AGG für den privaten Bereich geschaffen hatte. Bleibt dem Berliner Gesetz sein Alleinstellungsmerkmal – oder kann es vielleicht als Blaupause für andere Bundesländer gelten? War und ist die Kritik am Gesetz berechtigt oder waren die Befürchtungen unbegründet? Ist es ein Anti-Polizei-Gesetz?
Diese Fragen werden mit beiden Artikeln aufgeworfen und die Redaktion hat im Editorial ausgeführt, die geneigte Leser:innenschaft möge sich ihre eigene Meinung bilden. Das ist aber natürlich nur ein erster Schritt: Denn Demokratie lebt vom Diskurs und von der Auseinanderetzung in der Sache. So unterschiedlich die Herangehensweisen an die Thematik auch anmuten werden, eines ist gewiss: Es geht um die zukünftige Gestaltung des demokratischen Miteinanders, die Austarierung von Staat und Privatheit und hier letztlich um die Frage, wie der Staat den Bürger:innen entgegentritt – und welche Möglichkeiten bei Grenzüberschreitungen bestehen sollen.