Mediation ist doch auch nur ein Vergleich – oder`?

“Does mediation mean settlement?”- Diese Frage stellt die ADR Times und gibt gleich nicht nur die passende Antwort darauf, sondern erklärt bei dieser Gelegenheit auch noch die Besonderheiten des Mediationsverfahrens.

Quelle: Does Mediation Mean Settlement? – ADR Times

Ausgleich

Die Herangehensweisen sind bei Vergleichsverhandlungen und bei einer Mediation höchst unterschiedlich. Das führt dazu, dass sich auch die Ergebnisse in Details unterscheiden, gleich, ob wir es mit einer Mediation im familiären, nachbarschaftlichen, beruflichen oder geschäftlichen Kontext zu tun haben. Das gilt auch für den Bereich der Mediation im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verfahren.

Beiden Arten ist gemeinsam, dass am Ende ein Ausgleich stehen wird – von rechtlich gesicherten Positionen und Unwägbarkeiten in verfahrensrechtlicher Hinsicht auf Seiten des Vergleichs – und von Bedürfnissen auf Seiten der Mediation.

Tatsächlich ist die Mediation das Verfahren, bei dem sich die Mediant:innen von rechtlichen Positionen erst einmal lösen müssen. Die Frage geht danach, welche Bedürfnisse dahinter stehen, dass es überhaupt zu einer Konfliktsituation kommen konnte. Die wechselseitigen Positionen, die gegebenenfalls rechtlich abgesichert werden, sind nur die Spitzen des Eisberges. Die individuellen Bedürfnisse liegen, wie in der Natur – tatsächlich verborgen und müssen erst im Rahmen einer Konfliktklärung gefunden werden.

Eine Vergleichsverhandlung wägt nun die rechtlich gesicherten und rechtlich ungesicherten Positionen ab, gewichtet diese mit Gewinn- und Verlustrisiken und gleicht diese am Ende aus. Das führt zu dem allseits bekannten Sprichwort, dass ein Vergleich dann ein guter sein müsse, wenn alle am Ende gleichermaßen mit dem Ergebnis unzufrieden wären. Wäre die Gegenseite sichtlich zufrieden, habe man selbst nämlich zu viel nachgegeben. Ein Vergleich ist daher ein Ausgleich auf Basis der wechselseitigen Verlust-Minimierung.

Mediation hingegen arbeitet aus der Bedürfnisebene heraus und versucht, hier Gemeinsamkeiten und gemeinsame Interessenslagen zu erkennen, von denen aus Lösungsoptionen herausgearbeitet werden können. Die Verankerung an den Gemeinsamkeiten anstatt am Trennenden führt dann idealerweise dazu, dass der gefundene Ausgleich eine win-win-Situation für alle Beteiligten herbeiführen kann.

Mediation doesn’t mean settlement – das ist also das Ergebnis. Gleichwohl ist der zitierte Artikel durchaus lesens- und bemerkenswert.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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