erben und vererben in der Mediation

Erbschaftsauseinandersetzungen gehören zu den Streitigkeiten, die ein hohes Potential an Emotionen mit sich bringen können. Auch die erbrechtlichen Folgen der familienrechtlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Weil die Formen des Zusammenlebens vielfältiger und bunter geworden sind, Trennungen und Scheidungen Brüche in Biographien das Leben von Erwachsenen und deren Kinder prägen, stellt sich auch die Frage, wie in einer konkreten Situation mit dem Tod umgegangen wird oder eben werden muss.

erben und vererben

Dabei sind zwei grundsätzliche Konstellationen zu unterscheiden: Nach dem Erbfall kann es darum gehen, eine Erbengemeinschaft sach- und interessengerecht auseinanderzusetzen. Auf der anderen Seite können Erblasser:innen möglichst „gerecht“ ihren Nachlass zu regeln. Aber auch dann ist es wichtig, die unterschiedlichen Interessenlagen hinreichend zu berücksichtigen und dann entsprechende abzubilden.

Die mit hohem persönlichen Einsatz geführten Auseinandersetzungen nach dem Erbfall zeigen, wie wichtig es sein kann, die Konflikte in einem vereinbarten Verfahren zu klären. Dabei bietet sich die Mediation als alternatives Konfliktbearbeitungsinstrument förmlich an: Letztendlich geht es bei einer Erbauseinandersetzung nicht nur darum, „sein Recht“ durchzusetzen, sondern die Interessen, die meist im erlebten familiären Kontext begründet sind und gegebenenfalls auch auf Brüchen in den Biographien begründet sind, liegen können.

Aber auch die Gestaltung von – dann idealerweise erbvertraglich zu lösenden – Regelungen kann durch Mediation erfolgreich gemeistert werden. Denn die Interessen der Erblasser können – aber müssen sich nicht mit denen der Erben teilen, Verteilungsregelungen können so schon verbindlich getroffen werden. Insbesondere, wenn es darum geht, dass dann auch lebzeitige Übertragen erfolgen können oder sollen, wenn Anrechnungen auf das Erbe stattfinden sollen oder vieles mehr, ist es von Vorteil, wenn die Erben mit der gefundenen Regelung auch eine umsetzungsfähige Lösung in Händen halten. Dabei können auch solche Fragen, die angesichts der Fragen um das Alter und die etwaige Pflege im Raume stehen, angesprochen und gelöst werden. Hinzu kommen auch solche Themen, die nur mittelbar damit zusammenhängen, aber tatsächlich zumindest in einem logischen Kontext zu sehen sind: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder auch Bestattungsverfügungen gehören in diesen Zusammenhang.

Nicht zuletzt soll auch der Aspekt, dass der Tod eines Menschen immer auch eine besondere emotionale Lage hervorruft, die von Trauer und Schmerz geprägt sein kann und in der der Verlust und die Verarbeitung dieses Todes eine wichtige Rolle einnehmen kann. Emotionalität kann dabei durchaus der Rationalität im Wege stehen. Deswegen ist es nicht nur angeraten, sondern auch konfliktlösend, wenn diese Fragen idealerweise schon zu Lebzeiten angesprochen werden und geklärt werden.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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