Polizeieinsätze mit dem Handy filmen?

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum seien zulässig und ein dafür benutztes Handy dürfe nicht beschlagnahmt werden – das entschied jetzt das Landgericht in Osnabrück in einem Beschluss vom 24.09.2021 zum Aktenzeichen Az. Qs 49/21

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Quelle: LG: Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig

Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier.

Die Diskussion zu diesem Thema beschäftigt mich schon länger. Ich habe die Meinung vertreten, dass der Gesetzgeber hier Klarheit schaffen müsse.

Die einzelnen Artikel habe ich nochmals hier zusammengefasst:

Am Anfang stand ein Verfahren aus Köln.

Generell mit der Frage nach der Strafbarkeit von Polizeieinsätzen habe ich mich hier befasst.

Entscheidend bei der Frage ist die nach der Öffentlichkeit.

Ein besonderer Blick verdient die Rechtslage in den Vereinigten Staaten. Dort wird entlang des 1. Verfassungszusatzes diese Frage diskutiert. Spannend ist dabei insbesondere der bürgerrechtliche Ansatz, der hier sehr weit verstanden wird.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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