Interkulturalität und Konfliktlösung

Der nachstehend zitierte Artikel aus Harvard befasst sich damit, wie kulturelle Barrieren in Verhandlungen überwunden werden können:

Quelle: How to Overcome Cultural Barriers When Negotiating Abroad

Dabei setzt der Artikel nicht auf der Idee eines Mediationsverfahrens auf, sondern beschreibt die Möglichkeiten plastisch an einem Beispiel zu Vertragsverhandlungen. Aus mitteleuropäischer Sicht scheinen die Hürden im gewählten Beispiel nicht allzu hoch zu sein: Ein US-amerikanische Firma verhandelt mit einer niederländischen Firma, die ihrerseits ein europaweites Vertriebsnetz hinter sich hat.

IKK

Dennoch sind die Hinweise im Text auch für ein Mediationsverfahren mehr als brauchbar. Entscheidend ist, dass kulturelle Eigenheiten und Bedürfnisse der an dem Verfahren beteiligten Menschen erkannt und respektiert werden. Es geht nicht darum, ein Anders-sein zu thematisieren oder gar sich anderen Gepflogenheiten „anzubiedern“, nur um nichts falsch zu machen. Entscheidend ist aber, dass – gerade wenn es sich um ein kommunikatives Konfliktlösungswerkzeug wie die Mediation handelt – hier die Rahmenbedingungen eines Informationsaustausches erkannt und benannt werden und auf dieser Basis dann eine – von gegenseitigem Respekt getragene – gemeinsame Grundlage des weiteren Zusammenarbeitens vereinbart wird. Dabei ist besonders bedeutsam, dass die Teilnehmer:innen nicht in eine kulturelle Voreingenommenheit verfallen, die im Ergebnis nichts anderes ist, wie ein überkommenes Schubladendenken. Das ist im Kern aber auch eine Form eines systemischen Rassismus – nur dass ein solcher dann im Gewande der vermeintlichen Toleranz daher kommt.

Empfehlenswert ist an dieser Stelle, dass Wünsche und Bedürfnisse auch über die Art, wie kommuniziert werden soll, offen angesprochen werden – ebenso wie Arten des Umgangs, die – aus welchen Gründen auch immer – als ein No-Go empfunden werden. Teilnehmende an der Mediation sind letztlich ja Individuen, die durch ihre kulturelle Herkunft auch – neben vielen anderen Einflüssen – mehr oder weniger stark geprägt sind. Teilnehmende sind aber gerade nicht Angehörige einer von außen definierten Gruppe, die so zu behandeln sind, weil die Gruppe hierüber definiert wird.

Das ist nicht unbedingt einfach – aber lösbar. Und es verlangt zudem, dass sich auch der Mediator regelmäßig rückversichert und nicht einem positive racial bias aufsitzt.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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