Die „Kriminalistik“ Heft 5/2019 ist erschienen. Diesesmal bin ich mit einem Aufsatz, den ich gemeinsam mit Kriminalkommissar Johannes Haack, geschrieben habe, dabei. Hier ging es um das ewig junge Thema „BodyCams“ – hier als polizeiliches Führungs- und Einsatzmittel im Kontext der Grundrechte.
Kategorie-Archive: Studierende
Mainzer Student wohnt bei Mutter: Kein erhöhtes BaFöG
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat entschieden, dass ein Student, der noch zuhause lebt, grundsätzlich nur den geringeren Satz für die Unterkunft erhalten kann. Hier spielt es nach Meinung des Gerichts keine Rolle, dass die Mutter, bei der der klagende Student lebt, ihrerseits Leistungen nach dem SGB II erhält und so die Kosten der Unterkunft nicht„Mainzer Student wohnt bei Mutter: Kein erhöhtes BaFöG“ weiterlesen
Soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können besteht kein Anspruch auf Unterhalt
Immer wieder stellt sich die Frage, wie es sich mit BAFöG-Leistungen auf der einen Seite und Unterhaltsansprüchen andererseits verhält. Die Frage wird dadurch verschärft, da das BAFöG als Darlehen gewährt wird, das nach Ausbildungsende zurückbezahlt werden muss, Unterhaltszahlungen aber den laufenden Lebensunterhalt decken. Es ist zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung, dass die BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf des Berechtigten„Soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können besteht kein Anspruch auf Unterhalt“ weiterlesen
Bei Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt – was ist zu tun?
Jedes Jahr zu Beginn des Sommer- wie Wintersemester das selbe Bild: Viele angehende Studentinnen und Studenten erhalten eine Absage von der Hochschule – zu wenig Studienplätze, zu viele Bewerber, zu schlechte Noten…… die Gründe sind vielfältig. Plusminus hat sich des Themas in einer Reportage angenommen und zeigt den Weg, wie auf dem Klagewege versucht werden„Bei Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt – was ist zu tun?“ weiterlesen
Wie kann man das komplette Studium von der Steuer absetzen ?
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass dem Grunde nach die Kosten für die Hochschulausbildung in der Regel nicht komplett von der Steuer abgesetzt werden können. FOCUS online weist aber auf ein legales Schlupfloch hin: Wenn nämlich die Studierenden bereits vorher eine Ausbildung absolviert haben, zählen die Kosten des Studiums als Werbungskosten. Den vollständigen Artikel gibt„Wie kann man das komplette Studium von der Steuer absetzen ?“ weiterlesen
Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt
Was muss nun ein Studierender tun, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu gefährden? Zunächst einmal ist der für den Studiengang maßgebliche Studienplan einzuhalten. Auch bei der zunehmenden Verschulung der Bachelor-Studiengänge besteht ein Spielraum. die Studierenden können aus den angebotenen Lehrveranstaltungen selbständig auswählen. Für den Aufbau des Studiums und die zielgerichtete Absolvierung sind dieStudierenden selbst„Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt“ weiterlesen
Unterhalt fürs Bummelstudium?
Eltern müssen das Bummeln beim Studium nicht hinnehmen. Deswegen verlieren Studierende ihren Unterhaltsanspruch, wenn die Regelstudienzeit erheblich überschritten wird. Zu Fragen ist nun, was unter „erheblich“zu verstehen ist. In der Regel werden hier den Studierenden entweder über die Regelstudienzeit und, falls diese länger ist, über die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG hinaus noch ein bis zwei„Unterhalt fürs Bummelstudium?“ weiterlesen
Unterhalt zwischen Schule und Ausbildung
Die Ausbildung muss zielstrebig begonnen und durchgeführt werden. Aus dieser Anforderung heraus folgt nun, dass in der Zwischenzeit nur eine gewisse Phase der Orientierung zugebilligt wird. Eine angemessene Orientierungsphase ist nicht starr vorgegeben, sie richtet sich vielmehr nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen. Diese Phase ist darauf ausgerichtet, die gewünschte Ausbildung zu beginnen. Während„Unterhalt zwischen Schule und Ausbildung“ weiterlesen
Das Titulierungsinteresse beim Unterhalt
Grundsätzlich hat der Unterhaltsberechtigte ein Interesse daran, einen Vollstreckungstitel über den vollständigen Unterhaltsanspruch zu erhalten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bisher der Unterhalt vollständig und regelmäßig bezahlt wurde. Denn die Zahlungen in der Vergangenheit liefern keine Garantie für die Zukunft. Eine Einstellung der Zahlung wäre ja jederzeit möglich. Weil der Unterhalt der„Das Titulierungsinteresse beim Unterhalt“ weiterlesen