Waffenkontrollen in Bayern nur alle 23 Jahre!

Der Bayerische Rundfunk wartet mit einer Meldung auf, die aufhorchen läßt: http://www.br.de/nachrichten/bayern/schusswaffen-besitzer-in-bayern-nur-alle-23-jahre-kontrolliert,SeOyZKR Demnach werden im Freistaat die Waffenkontrolleur:innen im Schnitt alle 23 Jahre bei den registrierten Inhaber:innen von Waffenbesitzkarten vorstellig. Erst kürzlich hatte eine Meldung Aufsehen erregt gehabt, wonach im Rhein-Erft-Kreis bei Aufräumarbeiten nach dem verheerenden Hochwasser illegale Waffen und Munition gefunden worden sind. Dabei„Waffenkontrollen in Bayern nur alle 23 Jahre!“ weiterlesen

Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Aufräumarbeiten gefunden

Die Westfälischen Nachrichten berichten, dass bei den Aufräumarbeiten im Rhein-Erft-Kreis nach dem verheerenden Hochwasser Waffen und Munition gefunden worden seien: Quelle: Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Arbeiten gefunden Dabei scheint es sich, wenn man sich die Umstände in dem Zeitungsbericht näher ansieht, nicht um legale Waffen gehandelt haben, denn neben mehreren tausend Schuss Munition„Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Aufräumarbeiten gefunden“ weiterlesen

Wann ist ein Butterfly ein Butterfly? Das VG Wiesbaden klärt auf

Das VG Wiesbaden hat nun klargestellt, wann ein Butterflymesser ein Butterflymesser ist und wann nicht. Demnach handelt es sich grundsätzlich um ein „Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen“. Die Schleuderbewegung ist aber nach Auffassung des Gerichts gerade kein vom Gesetzgeber gefordertes Merkmal (§ 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs.„Wann ist ein Butterfly ein Butterfly? Das VG Wiesbaden klärt auf“ weiterlesen

Neue Funktionen der Kanzlei-App

Unsere Kanzlei-App bietet neue Funktionen. Wir infomieren Sie nun in der Rubrik „schnell informiert – BGH/BSG RSS“ über die neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Sozialgerichts. Damit sind Sie mit uns immer auf dem neuesten Stand. Außerdem haben wir eine Chat-Funktion integriert. Hier können Sie öffentlich Themen mit anderen Nutzern der App diskutieren. Die App„Neue Funktionen der Kanzlei-App“ weiterlesen

Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt, wenn bei einer Kontrolle eine geladene Pistole unter der Matratze vorgefunden wird. Die Folge davon ist, dass die Waffenbesitzkarte eingezogen werden kann. Ich habe hierzu einen ausführlichen Artikel auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht: Geladene Pistole unter der Matratze: Waffenbesitzkarte weg. Gerne steht„Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein“ weiterlesen

Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg

Wenn ein Jäger ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony erschießt, liegt nach Auffassung des VG Berlin eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vor. Dies führte im entschiedenen Falle zum Entzug der Waffenbesitzkarte. Ich habe dazu Anmerkungen auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht: Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg Rechtsberatung zum Waffenbesitz – Waffenrecht.„Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg“ weiterlesen

„Kanzlei im Konsul-Acker Haus“ für iPhone, iPod touch und iPad im App Store von iTunes

Endlich ist unsere Kanzlei-App auch für iPhone, iPod touch und iPad im App-Store von iTunes zu finden: „Kanzlei im Konsul-Acker Haus“ für iPhone, iPod touch und iPad im App Store von iTunes. Wenn Sie weitere Fragen zum Unterhaltsrecht haben, finden Sie hier unser online-Angebot rund um das Unterhaltsrecht. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen auch„„Kanzlei im Konsul-Acker Haus“ für iPhone, iPod touch und iPad im App Store von iTunes“ weiterlesen

Uns gibt es jetzt auch fürs Handy

Mit Freude dürfen wir verkünden, dass die Kanzlei-App nun für Android zur Verfügung steht. Hier https://play.google.com/store/apps/details?id=com.Tobit.android.Slitte6422312280 kann die App im Google-Playstore heruntergeladen werden. Die App selbst ist kostenlos – wir freuen uns über das feedback – ganz gemäß dem Kanzleimotto:   Your lawyer is your friend 🙂 Wenn Sie weitere Fragen zum Unterhaltsrecht haben, finden„Uns gibt es jetzt auch fürs Handy“ weiterlesen

Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren

Das entschied jetzt das OVG Rheinland-Pfalz. Bei einer angekündigten Inspektion war eine geladene Pistole unter der Matratze aufgefunden worden, zwei weitere Kurzwaffen waren zwar im Waffenschrank – allerdings geladen. Damit hatte der Kläger gleich mehrere waffenrechtliche Verstöße begangen. Die untere Waffenbehörde widerrief daher die Erlaubnis, Waffen zu führen. Zu Recht – entschied nun das Gericht.„Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren“ weiterlesen