Wenn Eltern ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, stellt dies einen Sorgerechtsmissbrauch dar. Diesem kann mit dem Sorgerechtsentzug begegnet werden. Das hat der BGH jetzt entschieden. Dies gilt auch für die Fälle, wenn das Handeln der Eltern religiös motiviert ist. Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.