Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit – oder die Rechtswidrigkeit des Filmens von Polizeieinsätzen kommt immer wieder auf das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit zu sprechen. Hintergrund hierfür ist, dass die Strafbarkeit aus § 201 StGB daran hängt, ob in eine geschützte Privatsphäre durch die Aufnahme eingedrungen wurde. § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis„Die Polizei, die Videoaufnahme und die Öffentlichkeit“ weiterlesen