Verfassungsklagen zur Rentenbesteuerung abgewiesen

Rentner müssen auch in Zukunft Einkommenssteuer auf ihre Altersbezüge zahlen: Die 2004 beschlossene Rentenbesteuerung ist  nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hatte demnach einen weiten Gestaltungsspielraum beim Alterseinkünftegesetz. Die Süddeutsche Zeitung befasst sich ausführlich mit der Entscheidung: Quelle: Verfassungsklagen zur Rentenbesteuerung abgewiesen – Panorama-News – Süddeutsche.de