Wann muss der Arbeitnehmer Schadenersatz leisten?

Damit beschäftigt sich die Arbeitsrechtskolumne der ZEIT. Grundsätzlich ist diese Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber beschränkt – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In der Kolumne wird darauf hingewiesen, dass es aber tarifvertragliche Abweichungen geben kann. verwiesen wird auf die Haftungsregeln bei der Deutschen Post. Ob solche weitgehenden Haftungsverschärfungen vor den Gerichten Bestand haben werden,„Wann muss der Arbeitnehmer Schadenersatz leisten?“ weiterlesen

Krankmeldung – immer ab dem ersten Tag?

Die Zeit hat sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinandergesetzt, wonach der Arbeitgeber über den Gesetzeswortlaut hinaus eine Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag verlangen darf. Die Rechtsprechung zu dieser Thematik hat sich dazu gewandelt, dass der Arbeitgeber schneller vom Arbeitnehmer die Vorlage der Arbeitsunfähikeitsbescheinigung verlangen darf. Allerdings dard er das nicht in jedem Falle.„Krankmeldung – immer ab dem ersten Tag?“ weiterlesen

Mediation zur Konfliktlösung in der Arbeitswelt

Die in Wien erscheinende „Die Presse“ hat in einem lesenswerten Artikel die Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit Hilfe von Mediation Konflikte am Arbeitsplatz gelöst werden können. Eine Darstellung über die Grundzüge der Mediation rundet den Beitrag ab. Der Artikel ist hier in der online-Ausgabe zum Lesen bereitgestellt.

Mehl als Karrierekiller: Urteile rund um Allergien

Allergien sind nicht nur lästig und verursachen bisweilen unangenehme Einschränkungen der Lebensqualität. Sie können auch unangenehme Auswirkungen auf die Arbeit haben. Die Schwäbische Zeitung hat eine Reihe der wichtigsten Urteile zu diesem Themenkomplex zusammengesucht.

Tag zur Abschaffung der Sklaverei

In der Süddeutschen Zeitung erschien ein lesenswerter Artikel zu Siemens Gedenktag der UN. Sklaverei ist kein Phänomen der Vergangenheit – auch heute werden Millionen Menschen unter unwürdigsten Verhältnissen zur Arbeit gezwungen und wie Ware gehandelt. Nun gibt es einen Rechner im Netz, der zeigt, wie viele Sklaven für unseren persönlichen Konsum schuften müssen.

Am Eis verschluckt – kein Arbeitsunfall

Nicht jedes Malheur auf dem Arbeitsweg wird als Arbeitsunfall gewertet. Das Sich-Verschlucken beim Schlecken von Speiseeis auf dem Weg von der Arbeit stellt keinen Arbeitsunfall dar, auch wenn der Betroffene deswegen dann einen schweren Herzinfarkt erleidet. http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=129179