Immer wieder stellt sich die Frage, wie es sich mit BAFöG-Leistungen auf der einen Seite und Unterhaltsansprüchen andererseits verhält. Die Frage wird dadurch verschärft, da das BAFöG als Darlehen gewährt wird, das nach Ausbildungsende zurückbezahlt werden muss, Unterhaltszahlungen aber den laufenden Lebensunterhalt decken. Es ist zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung, dass die BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf des Berechtigten„Soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können besteht kein Anspruch auf Unterhalt“ weiterlesen