Dieser Netzfund befasst sich mit der Thematik, wie Mediation genutzt werden kann, um bei einer Trennung oder Scheidung sich mit dem Thema der Ausbildung der Kinder näher zu befassen. Quelle: Educational Planning in Mediation – Weinberger Mediation Center Der Text stellt logischerweise auf die Rechtslage in New Jersey ab, da dort das Weinberger Mediation Center„Ausbildungsplanung schon in einer Mediation?“ weiterlesen
Schlagwort-Archive:Ausbildungsunterhalt
Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der Kinder
Die Kosten des Studiums der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 15.01.2016, Az. 4 K 2091/13 E entschieden. Begründe wird dies im wesentlichen damit, dass„Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der Kinder“ weiterlesen
Ausbildungskosten: Ausgaben für Erststudium sind (nur) Sonderausgaben
ich hatte ja bereits hier auf einen Artikel in FOCUS online hingewiesen, der sich mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Ausbildungskosten beschäftigt hatte. Ich möchte es daher nun nicht versäumen, auf eine Seite des ZDF-WISO-Steuerbriefes hinzuweisen, der hier Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung der Ausbildungskosten nennt: Ausbildungskosten | Ausgaben für Erststudium sind (nur) Sonderausgaben: So„Ausbildungskosten: Ausgaben für Erststudium sind (nur) Sonderausgaben“ weiterlesen
Wie kann man das komplette Studium von der Steuer absetzen ?
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass dem Grunde nach die Kosten für die Hochschulausbildung in der Regel nicht komplett von der Steuer abgesetzt werden können. FOCUS online weist aber auf ein legales Schlupfloch hin: Wenn nämlich die Studierenden bereits vorher eine Ausbildung absolviert haben, zählen die Kosten des Studiums als Werbungskosten. Den vollständigen Artikel gibt„Wie kann man das komplette Studium von der Steuer absetzen ?“ weiterlesen
Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt
Was muss nun ein Studierender tun, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu gefährden? Zunächst einmal ist der für den Studiengang maßgebliche Studienplan einzuhalten. Auch bei der zunehmenden Verschulung der Bachelor-Studiengänge besteht ein Spielraum. die Studierenden können aus den angebotenen Lehrveranstaltungen selbständig auswählen. Für den Aufbau des Studiums und die zielgerichtete Absolvierung sind dieStudierenden selbst„Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt“ weiterlesen
Unterhalt fürs Bummelstudium?
Eltern müssen das Bummeln beim Studium nicht hinnehmen. Deswegen verlieren Studierende ihren Unterhaltsanspruch, wenn die Regelstudienzeit erheblich überschritten wird. Zu Fragen ist nun, was unter „erheblich“zu verstehen ist. In der Regel werden hier den Studierenden entweder über die Regelstudienzeit und, falls diese länger ist, über die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG hinaus noch ein bis zwei„Unterhalt fürs Bummelstudium?“ weiterlesen
Unterhalt zwischen Schule und Ausbildung
Die Ausbildung muss zielstrebig begonnen und durchgeführt werden. Aus dieser Anforderung heraus folgt nun, dass in der Zwischenzeit nur eine gewisse Phase der Orientierung zugebilligt wird. Eine angemessene Orientierungsphase ist nicht starr vorgegeben, sie richtet sich vielmehr nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen. Diese Phase ist darauf ausgerichtet, die gewünschte Ausbildung zu beginnen. Während„Unterhalt zwischen Schule und Ausbildung“ weiterlesen
Das Titulierungsinteresse beim Unterhalt
Grundsätzlich hat der Unterhaltsberechtigte ein Interesse daran, einen Vollstreckungstitel über den vollständigen Unterhaltsanspruch zu erhalten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bisher der Unterhalt vollständig und regelmäßig bezahlt wurde. Denn die Zahlungen in der Vergangenheit liefern keine Garantie für die Zukunft. Eine Einstellung der Zahlung wäre ja jederzeit möglich. Weil der Unterhalt der„Das Titulierungsinteresse beim Unterhalt“ weiterlesen
Was versteht man unter „Eignung für die angestrebte Ausbildung“
Bei der Frage, ob ein Anspruch aus Ausbildungsunterhalt besteht, kommt es auch darauf an, ob überhaupt eine Eignung für die angestrebte Ausbildung vorliegt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese dann besteht, wenn der bisherige schulische Werdegang einen erfolgreichen Abschluss dieser angestrebten Ausbildung erwarten lässt. Soweit bei durchschnittlichen Leistungen mit der Abiturnote ein Numerus clausus für„Was versteht man unter „Eignung für die angestrebte Ausbildung““ weiterlesen
Unterhalt für FSJler
Die Rechtsprechung zur Frage, ob bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht, ist nicht einheitlich. Die ältere Rechtsprechung hat dies noch vehement abgelehnt. So führt das OLG München im Beschluss vom 15.11.2001 – 12 UF 1289/01 aus: Bei Ableistung eines freiwilligen Sozialen Jahres entfällt entsprechend der Ableistung des Zivildienstes in„Unterhalt für FSJler“ weiterlesen