Nachdem der BGH im Juni vergangenen Jahres ein Urteil gesprochen hat, das eine Bevorzugung der Banken in Insolvenzverfahren in Frage stellte, hat der Gesetzgeber – nach Meinung von Kritikern hastig und unbemerkt – reagiert. Hintergrund ist, dass bisher Banken erlaubt war, wechselseitig geschlossene Vertragskonstrukte mit insolventen Firmen abzurechnen, ohne dabei auf die Zustimmung des Insolvenzverwalters„Kritik an der Änderung des Insolvenzrechts“ weiterlesen