Fällung einer über 150 Jahre alten Blutbuche

Die Umweltlupe macht auf eine Entscheidung zu einer Fällung einer über 150 Jahre alten Blutbuche aufmerksam: Fällung einer über 150 Jahre alten Blutbuche › Umweltlupe Hintergrund des Rechtsstreites war der Umstand, dass die Stadt Bonn in Anwendung ihrer Baumschutzsatzung einem Grundstückseigentümer die Fällung des Baumes genehmigt hatte. Hiergegen hatte sich nun ein Nachbar gewandt, der„Fällung einer über 150 Jahre alten Blutbuche“ weiterlesen

Eichen sollst Du weichen

Jetzt im Herbst ist es nicht ungefährlich, sich im Wald aufzuhalten. Mit den Herbststürmen einher geht auch die Gefahr, von herabstürzenden Ästen oder umstürzenden Bäumen verletzt zu werden. Grundsätzlich ist jedermann das Betreten des Waldes gestattet. Das ergibt sich aus § 14 BWaldG sowie den Waldgesetzen der Länder.  Dies ist Ausfluss der Erholungsfunktion des Waldes.„Eichen sollst Du weichen“ weiterlesen

Wer zahlt, wenn der Sturm Bäume fällt?

Nicht immer, wenn ein Baum unstürzt und Schäden verursacht, gibt es jemanden, der diesen Schden auch reguliert. Gerade jetzt bei den beginnenden Herbststürmen ist daher Vorsicht geboten. Grundsätzlich besteht auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Pflicht zur Vermeidung eines eventuelen Schadens durch die Gefahen, die von Bäumen ausgehen. Dabei ist der Eigentümer des Grundstückes oder„Wer zahlt, wenn der Sturm Bäume fällt?“ weiterlesen