ISUV im Januar: Wozu eine Vollmacht? Ich bin doch verheiratet!

Mit diesem Thema startet der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V. ins Jahr 2017. In der Öffentlichkeit wird derzeit der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ Hierbei geht es um dieVertretungsbefugnis für Ehegatten und Lebenspartner. Die meisten Bürger glauben, dass ihr Partner sie„ISUV im Januar: Wozu eine Vollmacht? Ich bin doch verheiratet!“ weiterlesen

Heute Nachmittag: Telefonsprechstunde zu Vollmacht, Betreuungsrecht und Patientenverfügung

Unter meiner Hotlinenummer 0900 1876 0000 21 können Sie mich heute, am 28.11.2016 am  Nachmittag zwischen 15.00 Uhr und 16:00 Uhr anrufen. Ich stehe Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Neben den Kosten für den Anruf (EUR 1,99/min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen, die Preisansage ist kostenfrei) entstehen Ihnen keine weiteren Kosten„Heute Nachmittag: Telefonsprechstunde zu Vollmacht, Betreuungsrecht und Patientenverfügung“ weiterlesen

Telefonaktion: Vorsorge, Betreuung, Patientenverfügung

Unter meiner Hotlinenummer 0900 1876 0000 21 können Sie mich am Montag, den 28.11.2016 zwischen 15.00 Uhr und 16:00 Uhr nachmittags anrufen . Neben den Kosten für den Anruf (EUR 1,99/min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen, die Preisansage ist kostenfrei) entstehen Ihnen keine weiteren Kosten für diese Erstberatung. Einzelheiten zur telefonischen Rechtsberatung finden„Telefonaktion: Vorsorge, Betreuung, Patientenverfügung“ weiterlesen

ISUV kritisiert: „Letztlich kommt man an einer Vorsorgevollmacht nicht vorbei.“

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat den Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ kritisiert.  Hauptkritikpunkt ist, dass dieser Entwurf nur auf ein Problem hinweise, es aber nicht löse, sondern die Problemstellung nur aufschiebe. Der Entwurf sieht eine automatische Vertretungsbefugnis für Ehegatten und„ISUV kritisiert: „Letztlich kommt man an einer Vorsorgevollmacht nicht vorbei.““ weiterlesen

Die nicht erforderliche Betreuung und die  Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen

Eine Betreuung ist nur dann gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht erforderlich, wenn tatsächlich konkrete Alternativen zur Anordnung einer Betreuung bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst wieder herausgestellt. Demnach reicht es nicht, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person auch einen Familienangehörigen mit einer umfassenden Generalvollmacht ausstatten könnte, sondern es„Die nicht erforderliche Betreuung und die  Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen“ weiterlesen

Vorsorgevollmacht : Tipps von der Stiftung Warentest

Einen hilfreichen Artikel zur Vorsorge-Thematik hat die Stiftung Warentest im Netz veröffentlicht: Vorsorgevollmacht – Wenn es Streit um die Vollmacht gibt – Special – Stiftung Warentest. Eine Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird. Die Vor- und Nachteile sollten im Einzelfall säuberlich gegeneinander abgewogen werden. In der Regel hilft eine durchdachte Bevollmächtigung, Streit„Vorsorgevollmacht : Tipps von der Stiftung Warentest“ weiterlesen

Update: Leporello zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Zum gestrigen Vortragsabend in Hohentengen habe ich den Infoflyer hier zum download bereitgestellt: leporello – vorsorge