Eine Frau, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht mit dessen Vater verheiratet ist, hat sie einen eigenständigen Unterhaltsanspruch aus § 1615l BGB. Dieser Anspruch hat andere Bemessungsgrundlagen als ein Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB oder nachehelicher Unterhalt nach § 1569 ff. BGB. Während das Zusammenleben mit einem neuem Lebensgefährten den Anspruch auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt„Betreuungsunterhalt trotz neuer Partnerschaft? – neu bei juris“ weiterlesen