Neues zum Betriebsübergang

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass dann ein Betriebsteilübergang vorliegt, wenn eine Service-GmbH Mitarbeiter des Altunternehmens übernimmt und diese an die Ausgangsfirma oder an deren Tochterunternehmen „zurückentleiht“. Die gewählte Konstruktion über einen Aufhebungsvertrag mit dem Altunternehmen bei gleichzeitigem Neuabschluß eines Arbeitsvertrages mit der Neugründung stellte eine Umgehung der gesetzlichen Regelungen des § 613a BGB dar.„Neues zum Betriebsübergang“ weiterlesen

Betriebsübergang – Neues vom BAG

„Erledigt ein Unternehmen an einer im Eigentum eines Dritten stehenden Anlage anfallende „manuelle“ Sortieraufgaben und vergibt der Dritte später die Hälfte der Sortiermenge an ein anderes Unternehmen, so dass nunmehr zwei Unternehmen jeweils in getrennten Schichten die bisherige Sortiertätigkeit durchführen, stellt dies keinen Betriebsteilübergang auf das neue Unternehmen dar.“ Das hat das BAG entschieden. Zur„Betriebsübergang – Neues vom BAG“ weiterlesen