Auch LTO hat sich mit der jüngsten Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes befasst. EGMR: Deutsches Recht schützt Väter zu wenig. Hieraus folgt für die Praxis, dass der Gesetzgeber dringend gefordert ist, einerseits um die Vefahren in Kindschaftssachen effektiv zu beschleunigen, andererseits auch, um Eltern und Kindern eine zügige und am Kindeswohl orientierte Rechtssicherheit zu ermöglichen. Gerne„EGMR: Deutsches Recht schützt Väter zu wenig“ weiterlesen
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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter
Die Süddeutsche Zeitung behandelt hier: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter – Leben – Süddeutsche.de die Entscheidung des ECHR zum Umgangsrecht nichtehelicher Väter von gestern. Die Zeitung hebt heraus, dass die Rechtsposition der Väter zwar auf dem Papier gestärkt worden sei, die tatsächliche Umsetzung aber schwierig, wenn die Kindesmutter nicht konstruktiv an einer Lösung mitwirkt.„Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter“ weiterlesen
Untätigkeitsbeschwerde soll unangemessen lange Verfahren ums Sorge- und Umgangsrecht verhindern
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V. begrüßt die neueste Entscheidung des ECHR, in der die überlangen Verfahren in Deutschland in Bezug auf das Sorge- und Umgangsrecht kritisiert werden. Der genaue Wortlaut der Erklärung des ISUV findet sich hier: Untätigkeitsbeschwerde soll unangemessen lange Verfahren ums Sorge- und Umgangsrecht verhindern | ISUV. In der Entscheidung Kuppinger„Untätigkeitsbeschwerde soll unangemessen lange Verfahren ums Sorge- und Umgangsrecht verhindern“ weiterlesen